Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
 
Aktuelle Angebote und Aktionen
Schon gewusst? Jetzt auch Zahlung auf Rechnung möglich

16.07.25

Imker Forderungen Zuschusse Thuringen

Förderprogramme für Imkerbedarf in Thüringen

Förderprogramme für Imker in den Bundesländern

Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Förderregelungen für Imker, die jedoch auf dem gemeinsamen EU-Bundesprogramm basieren. Das führt dazu, dass es von Land zu Land Unterschiede gibt: In manchen Ländern können Einzelimker direkt Förderanträge stellen, während in anderen die Landesverbände der Imker das Geld bekommen und an ihre Mitglieder weitergeben (oder in Form von Dienstleistungen bieten). Im Folgenden findest Du für jedes Bundesland die wichtigsten Infos und Anlaufstellen.

(Tipp: Nutze die Überschriften, um direkt zu deinem Bundesland zu springen. Bei jedem Land nennen wir Programme, Voraussetzungen, maximale Fördersummen und verlinken die offiziellen Seiten für weitere Details.)

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen und Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Förderungen für Imker in Thüringen

Imkern in Thüringen stehen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung, um ihre Bienenhaltung zu unterstützen. Die Imkerei spielt eine wichtige Rolle für das ökologische Gleichgewicht und die Landwirtschaft – Bienen sind nach Rindern und Schweinen die drittwichtigsten Nutztiere im Freistaat. In den vergangenen Jahren haben Krankheiten und Bienensterben allerdings auch in Thüringen zum Rückgang der Bienenvölker geführt . Daher hat das Land Thüringen spezielle Fördermaßnahmen aufgelegt, um die flächendeckende Bienenhaltung zu sichern . In diesem Beitrag finden Imker – ob Hobby-Imker oder Imkerverein – alle relevanten Förderprogramme auf einen Blick: von Investitionszuschüssen über Schulungen und Zuchtförderung bis hin zu Beratung. Wir erklären die Förderbedingungen (z. B. Mindestvölkerzahlen, Mitgliedschaften, SVLFG-Nachweise), den Ablauf der Antragstellung (zuständige Stellen, Fristen, Formulare, Portale) sowie die Höhe der Zuschüsse. Ziel ist es, einen strukturierten, leicht verständlichen Leitfaden zu bieten, um aufzuzeigen, welche Förderung für dich in Frage kommt.

Investitionszuschüsse für Imkereitechnik und Ausstattung

Ein zentrales Förderprogramm in Thüringen richtet sich auf Investitionen in die Imkerei-Infrastruktur. Gefördert wird insbesondere die Anschaffung von Maschinen und Geräten zur Honiggewinnung, -verarbeitung und -lagerung, zur Wachsgewinnung sowie Ausrüstungen für die Wanderimkerei. Konkret können Imker also Zuschüsse für Imkereitechnik wie HonigschleudernAbfüllanlagenWachsschmelzer, Transportgeräte für die mobile Bienenhaltung (Wanderimkerei) und ähnliche Anschaffungen erhalten. Ziel dieser investiven Förderung ist es, die Arbeitsprozesse zu rationalisieren und die Qualität der Imkereiprodukte zu verbessern.

Auch Laboruntersuchungen und Qualitätssicherung werden unterstützt: Die Förderung umfasst beispielsweise Kosten für die Analyse physikalisch-chemischer Merkmale von Honig und Wachs durch Labore. Dies hilft Imkern, die Qualität ihres Honigs zu prüfen und nachzuweisen (etwa im Rahmen von Honigprämierungen oder Qualitätswettbewerben). Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wiederauffüllung von Bienenbeständen. Sollten Bienenvölker z. B. durch Krankheiten oder Winterverluste dezimiert worden sein, können Kosten für die Neubeschaffung von Bienenvölkern oder Zuchtköniginnen gefördert werden. Damit unterstützt das Land den Aufbau gesunder, widerstandsfähiger Bienenvölker in Thüringen. Insgesamt zielen diese Investitionszuschüsse darauf ab, die Bienengesundheit zu stärken und die Produktion sowie Vermarktungsbedingungen von Bienenprodukten wie Honig, Pollen, Propolis oder Wachs zu verbessern.

Förderhöhe: Die Unterstützung beträgt bis zu 30 Prozent Zuschuss der förderfähigen Ausgaben. Finanziert wird das Programm je zur Hälfte aus Landesmitteln und EU-Mitteln (EU-Imkereiprogramm). Pro Antrag werden Ausgaben zwischen mindestens 250 € und höchstens 1.500 € berücksichtigt. Das bedeutet, sehr kleine Anschaffungen unter 250 € sind nicht förderfähig, und bei größeren Investitionen wird nur der Kostenanteil bis 1.500 € bezuschusst – daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von etwa 450 € pro Antrag (30 % von 1.500 €). Im Regelfall werden feste Pauschalbeträge je Gerätetyp laut Förderrichtlinie angesetzt. Die Fördermittel stammen je zur Hälfte vom Freistaat und aus EU-Geldern, um die Imkerei im überwiegend hobbymäßig betriebenen Bereich gezielt zu unterstützen.

Förderung von Aus- und Weiterbildung (Schulungen)

Neben Technik umfasst das Imkereiprogramm auch die Förderung der Aus- und Fortbildung in der Bienenhaltung. Qualifizierte Imker sind essenziell für vitale Bienenvölker – deshalb werden Schulungsmaßnahmen und Lehrgänge indirekt durch die Fördermittel unterstützt. So organisiert der Landesverband Thüringer Imker e.V. regelmäßig Anfängerkurse, Honiglehrgänge, Zuchtseminare und Fortbildungen zu Themen wie Bienengesundheit oder neue Methoden in der Imkerei. Diese Schulungen werden durch die staatliche Förderung begünstigt, indem z. B. Lehrmaterialien, Dozentenhonorare oder technische Ausstattung (wie Lehrbienenstände) bezuschusst werden. Für die Teilnehmer resultiert dies häufig in günstigeren Kursgebühren oder kostenfreien Angeboten für Verbandsmitglieder.

Neuimker profitieren besonders: Wer neu in die Imkerei einsteigt („Nachwuchsimker“), wird im Rahmen der Förderung bevorzugt berücksichtigt. Allerdings müssen Neuimker bestimmte Auflagen erfüllen – so ist der Abschluss eines vom Landesverband anerkannten Imker-Anfängerkurses Voraussetzung, um Fördermittel zu erhalten. Der Anfängerlehrgang vermittelt Grundwissen in Praxis und Theorie und stellt sicher, dass neue Imker über die nötige Sachkunde verfügen. Nach erfolgreichem Kurs und Registrierung der ersten Bienenvölker können Neuimker innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Imkertätigkeit bis zu zweimal eine Förderung beantragen (für Erstausstattung und Erweiterung). Diese Begrenzung soll die Nachwuchsförderung gezielt auf die Anfangsphase konzentrieren und Missbrauch vermeiden. Imker, die als Imkerpaten fungieren – also Neueinsteiger über Patenschaften betreuen – werden ebenfalls vorrangig gefördert, um ihren Einsatz für die Ausbildung des Imkernachwuchses zu honorieren.

In der Praxis bedeutet dies: Wenn Sie frisch mit der Imkerei beginnen, lohnt es sich, zuerst einen Imkerkurs über den Imkerverband zu absolvieren und sich einen erfahrenen Imkerpaten zu suchen. So erfüllen Sie die Förderkriterien und erhalten bei Antragstellung Priorität. Schulungsangebote und Termine finden Sie beim Landesverband Thüringer Imker e.V., der alle Kurse auf seiner Website ankündigt und in Zusammenarbeit mit dem TLLLR durchführt.

Zuchtförderung und Bienengesundheit

Die Zucht von Bienen und Erhaltung gesunder Populationen ist ein weiterer Schwerpunkt der Thüringer Imkereiförderung. Widerstandsfähige, leistungsfähige Bienenvölker zu züchten kommt allen Imkern zugute – daher fließen Fördermittel auch in Zuchtprojekte und Maßnahmen zur Bienengesundheit. Beispielsweise unterstützt das Land Forschungskooperationen auf dem Gebiet der Bienenzucht und ihrer Erzeugnisse. Das umfasst unter anderem Untersuchungen zur Honigqualität und zur Züchtung resistenter Bienenlinien (etwa gegen die Varroa-Milbe). Solche Projekte werden häufig in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt.

Ein wichtiger Partner ist hier das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V., eine renommierte Forschungseinrichtung, die auch Thüringer Imkerprojekte unterstützt. Dieses Institut – ebenso wie der Landesverband – ist explizit zuwendungsberechtigt im Rahmen der Thüringer Imkerförderung. So werden beispielsweise im Länderinstitut Honiganalysen für Thüringer Imker durchgeführt und Zuchtmaterial bereitgestellt, finanziert aus den Fördermitteln. Auch die Unterhaltung von Belegstellen (Gebiete zur kontrollierten Begattung von Königinnen) und die Vermehrung von Bienenvölkern in Thüringen können indirekt gefördert werden. Für praktizierende Imker bedeutet dies, dass sie indirekt profitieren: etwa durch Zugang zu geförderten Zuchtköniginnen, durch vom Verband organisierte Zuchtprogramme oder durch Beratung zur Königinnenzucht. Darüber hinaus wird auch die angewandte Forschung unterstützt – neue Erkenntnisse zur Bienengesundheit, z. B. in Bezug auf Bienenkrankheiten oder Fütterung, kommen durch Publikationen und Schulungen wieder den Imkern zugute.

Beratung und Service für Imker

Geld ist das eine – mindestens ebenso wichtig ist fachkundige Beratung. In Thüringen gibt es ein dichtes Netzwerk an Ansprechpartnern für Imker, die beim Einstieg, bei der Antragstellung oder bei Fachfragen helfen. Zum einen steht das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) selbst als Beratungsstelle bereit. Die Imkereiförderung wird dort im Referat 52 betreut, an das man sich wenden kann. Der Kontakt ist z. B. per E-Mail über Bienen(at)tlllr.thueringen.de möglich oder telefonisch. Das TLLLR hat in der Vergangenheit auch spezielle Informationsveranstaltungen angeboten – so gab es etwa Online-Seminare, in denen Schritt für Schritt erklärt wurde, wie man Förderanträge korrekt ausfüllt (eine Fördermittelberatung für Imker). Scheue dich also nicht, die Behörde direkt anzusprechen; Fragen zur Förderung werden dort gern beantwortet.

Zum anderen leisten die Imkervereine und der Landesverband Thüringer Imker e.V. wichtige Beratungsarbeit. Jeder Imkerverein hat erfahrene Mitglieder und oft auch Vereinsobleute für bestimmte Fachgebiete (etwa Bienengesundheit), die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Imkerpaten betreuen Neulinge oft persönlich im ersten Jahr. Der Landesverband bündelt außerdem Informationen und Formulare: Auf dieser Webseite gibt es einen Servicebereich, in dem alle wichtigen Dokumente, Verordnungen und Hinweise verlinkt sind. Dort findest du beispielsweise die Richtlinie und das Antragsformular zur Imkereiförderung (weitergeleitet auf die TLLLR-Website), Hinweise zur Tierseuchenkasse, Versicherungsinformationen (Haftpflicht und Unfall via SVLFG) und vieles mehr. Die enge Zusammenarbeit zwischen Verband und Behörde stellt sicher, dass Imker in Thüringen bestmöglich beraten werden.

Förderbedingungen – Wer kann die Förderung erhalten?

Die Thüringer Imkereiförderung unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die Antragsteller erfüllen müssen.

Hier die wichtigsten Förderbedingungen im Überblick: Wohnsitz und Tätigkeit in Thüringen: Antragsberechtigt sind ausschließlich Imkerinnen und Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die ihre Honigbienen in Thüringen halten. (Auch juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Thüringen können im Rahmen der Imkerei-Förderung antragsberechtigt sein, z. B. Imkervereine oder Institute, siehe indirekte Förderung unten.)

Mindestalter: Die Antragsteller müssen volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt). Eine Förderung von Jugendlichen ist nicht vorgesehen – junge Interessenten sollten daher über ihre Eltern oder innerhalb eines Imkervereins aktiv werden, bis die Volljährigkeit erreicht ist.

Tatsächliche Bienenhaltung: Eine grundlegende Bedingung ist, dass der Imker auch tatsächlich Bienen hat (oder demnächst haben wird). Wer neu anfängt, muss spätestens bis zur Auszahlung der Förderung Bienenvölker angeschafft haben – andernfalls entfällt der Zuschuss. Die bloße Absicht reicht nicht; es wird geprüft (ggf. vor Ort), ob die geförderten Anschaffungen tatsächlich im Einsatz bei Bienenvölkern sind. Die Anschaffung von Honigbienen selbst ist förderfähig, wird aber kontrolliert (z. B. durch Inaugenscheinnahme).

Meldung der Völkerzahlen: Nur gemeldete Bienenvölker können von Förderprogrammen profitieren. In Thüringen besteht Meldepflicht der Bienenstände bei der Tierseuchenkasse zum Stichtag 31.10. jedes Jahres. Imker müssen also ihre Völkerzahlen jährlich melden (über den Vereinsvorsitzenden oder direkt an die Tierseuchenkasse) – diese Meldung ist Voraussetzung für Fördergelder. Stellen Sie sicher, dass Ihre Völkermeldung aktuell ist, denn es erfolgt ein Abgleich: Die im Förderantrag angegebene Zahl an Bienenvölkern wird mit den Daten der Tierseuchenkasse bzw. Vereinsmeldung verglichen.

Mitgliedschaft im Imkerverband: Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Pflicht für die Förderung, kann aber die Abwicklung erleichtern. Imker, die nicht im Landesverband Thüringer Imker e.V. organisiert sind, müssen zwingend die Anzahl ihrer eingewinterten Bienenvölker im Förderantrag selbst angeben. Organisierte Imker melden diese Zahl bereits über ihren Verein, welcher sie gesammelt an die Behörde weiterleitet. Praktisch bedeutet dies: Auch als Nicht-Mitglied können Sie Förderung erhalten, müssen aber eigenständig für die korrekten Angaben und Nachweise sorgen. Mitglieder profitieren davon, dass der Verband viele Formalitäten (Völkerzahlen, Versicherungsnachweise etc.) mitorganisiert.

Tipp: Unabhängig von der Förderung lohnt sich eine Mitgliedschaft im Imkerverein (unter anderem wegen der Haftpflichtversicherung über den DIB und des Bezugs der Fachzeitschrift Der Deutsche Imker), doch sie ist für die Zuschüsse keine Voraussetzung.

Nachweis der Versicherung (SVLFG): Bei größeren Imkereien kann ein SVLFG-Nachweis erforderlich sein. Ab mehr als 25 Bienenvölkern unterliegt ein Imker der Pflichtmitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung über die SVLFG). Zwar richtet sich die Förderung primär an nebenberufliche und Hobby-Imker, doch wer in den semiprofessionellen Bereich wächst (>25 Völker), muss die gesetzliche Unfallversicherung abschließen. Im Förderantrag sollte in diesem Fall der Nachweis der Berufsgenossenschaft-Mitgliedsnummer oder Beitragsbescheinigung beigefügt werden, da die Einhaltung solcher Vorgaben vorausgesetzt wird. Imker mit weniger Völkern benötigen diesen Nachweis nicht, können sich aber freiwillig bei der SVLFG versichern.

Bevorzugte Gruppen: Wie oben erwähnt, werden Nachwuchsimker und Imkerpaten vorrangig gefördert, vor allem falls das Budget nicht ausreicht, um alle Anträge voll zu bedienen. Das heißt, falls die bereitstehenden Fördermittel in einem Jahr überschritten würden, erhalten Einsteiger und ihre Mentoren zuerst Zuschläge. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht – die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde gemäß der Förderrichtlinie.

Direkte vs. indirekte Förderung – was ist gemeint?

In Thüringen wird zwischen direkter und indirekter Imkerförderung unterschieden: Direkte Förderung erhalten Einzelimker. Jeder Imker (bzw. Imkereibetrieb), der die Voraussetzungen erfüllt, kann einen eigenen Förderantrag stellen und die Zuschüsse direkt ausgezahlt bekommen. Die oben beschriebenen Investitionszuschüsse (Geräte, Technik, Analysen, etc.) fallen in der Regel unter diese direkte Förderung – der Imker kauft z. B. eine neue Schleuder und bekommt anschließend den Zuschuss überwiesen. Indirekte Förderung erfolgt über Institutionen wie Imkerverbände oder Forschungsinstitute. Zuwendungsempfänger sind in diesem Fall z. B. der Landesverband Thüringer Imker e.V. oder das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.

Diese bekommen Fördergelder, um im Sinne der Imkerschaft Projekte umzusetzen. Für Imker zeigt sich die indirekte Förderung oft nicht als Geldzahlung, sondern als Angebot oder Service: Beispielsweise kann der Landesverband aus Fördermitteln gemeinsame Ausrüstung anschaffen (etwa Honigschleudern oder Wachsumarbeiter, die dann von Mitgliedern ausgeliehen werden können) oder Zuchtprogramme und Schulungen finanzieren, an denen Imker vergünstigt teilnehmen. Auch Forschungsaufträge – etwa umfassende Honiganalysen durch das Länderinstitut – werden über solche indirekten Fördermittel ermöglicht und den Imkern (oft sogar kostenlos) zugänglich gemacht.

Indirekte Förderung kommt damit allen Imkern zugute, ohne dass jeder Einzelne einen Antrag stellen muss. Die Kooperation von Land und Imkerverband stellt sicher, dass bestimmte Leistungen zentral erbracht werden. Wenn Sie also an einem vom Verband organisierten Lehrgang teilnehmen oder Ihr Honig im Labor untersucht wird, kann dahinter eine indirekte Förderung stehen, auch wenn Sie persönlich dafür keinen Antrag ausgefüllt haben. Für größere Gemeinschaftsprojekte (z. B. Aufbau einer Zuchtstation oder eines Lehrbienenstands) kann der Imkerverein oder Landesverband ebenfalls Fördermittel beantragen – Einzelimker profitieren dann als Nutzer dieser Einrichtungen.

Wichtig: Als Imker solltest du beide Wege nutzen: direkt für deine eigenen Anschaffungen und indirekt durch eine aktive Vereinsmitgliedschaft, um von gemeinschaftlichen Angeboten zu profitieren.

Antragstellung – Ablauf, Fristen, Formulare

Nachdem du prüfen kannst, ob und wofür du eine Förderung erhalten kannst, stellt sich die praktische Frage: Wie beantrage ich die Fördermittel? Hier die Schritte und Anlaufstellen:

Zuständige Stelle: Die Bewilligungs- und Antragsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Dort ist das Referat 52 (Tierische Erzeugung, Bienen) für die Imkerei-Förderung verantwortlich. Der Antrag ist schriftlich beim TLLLR einzureichen. Aktuell erfolgt dies ausschließlich auf dem Postweg an die Adresse: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 52, Am Burgblick 23, 07646 Stadtroda. Eine persönliche Abgabe vor Ort ist ebenfalls möglich, falls jemand den Antrag direkt vorbeibringen möchte.

Antragsformular und Unterlagen: Das offizielle Antragsformular sowie die geltende Förderrichtlinie stehen online zum Download bereit. Du findest diese auf der Website des TLLLR unter der Rubrik Förderung → Imkerei. Auch auf dem Thüringer Serviceportal für Bürger (buerger.thueringen.de) ist das Vorhaben „Imkerei (Bienenhaltung) – Förderung beantragen“ beschrieben, mit Links zu Formularen. Dort sind auch ggf. weitere benötigte Formblätter angegeben (z. B. Beleglisten oder Verwendungsnachweis-Vordrucke, falls erforderlich). Fülle den Antrag vollständig aus und füge alle Nachweise bei (z. B. Rechnungskopien der angeschafften Geräte, Bestätigungen über Imkerkurs, Versicherungsnachweise etc., wie in der Richtlinie gefordert).

Antragsfristen: Achte unbedingt auf die jährlichen Bewerbungszeiträume. Bis 2024 galt üblicherweise eine Frist im Herbst – so wurden z. B. vom 1. September bis 30. November Anträge angenommen. Ab dem Förderjahr 2025/2026 hat sich der Rhythmus geändert: Es gibt nun zwei Antragsphasen pro Jahr.

Achtung: Der erste Antragszeitraum beginnt bereits am 01. August 2025 (früher als gewohnt). Die zweite Phase wird voraussichtlich zu Beginn 2026 stattfinden – genaue Termine stehen in der jeweiligen Ausschreibung des Landwirtschaftsministeriums. Informiere dich am besten jedes Jahr frühzeitig über die aktuellen Fristen auf der TLLLR-Website oder bei deinem Imkerverein, damit dein Antrag rechtzeitig eingeht. Anträge außerhalb der festgelegten Zeiträume können meist nicht berücksichtigt werden.

Digitale Portale: Perspektivisch soll auch in Thüringen die Online-Beantragung ausgebaut werden. Das Land stellt mit PORTIA ein Online-Antragsportal der Agrarverwaltung bereit. Für die Imkereiförderung war jedoch bislang (Stand 2025) noch die schriftliche Antragstellung üblich. Es lohnt sich dennoch, die Entwicklung im Blick zu behalten: Möglicherweise wird in Zukunft die Beantragung über PORTIA oder ein ähnliches digitales System ermöglicht, was den Prozess erleichtert. Derzeit solltest du dich aber auf den klassischen Postweg einstellen und die Formulare ausfüllen. Tipp: Manche PDF-Formulare sind am PC ausfüllbar – nutze diese Möglichkeit, um Lesbarkeit zu gewährleisten.

Bearbeitungszeit und Bewilligung: Nach Fristende werden die Anträge vom TLLLR geprüft. Du bekommst bei positiver Entscheidung einen Bewilligungsbescheid, in dem die Höhe der Förderung und die Auflagen genannt sind. Erst nach Erhalt des Bescheids solltest du die geplanten Gegenstände tatsächlich bestellen bzw. kaufen (in der Regel ist die Förderung an die Bedingung geknüpft, dass vor Bewilligung noch keine Bestellung getätigt wurde – informiere dich genau in den Unterlagen!). Anschließend reichst du die Rechnungen ein und erhältst die Auszahlung des Zuschusses. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, allerdings kann eine Vor-Ort-Kontrolle erfolgen, um die Verwendung zu prüfen. Hebe deshalb Rechnungen und Lieferscheine gut auf und nutze die angeschafften Dinge wie beantragt.

Hilfe bei der Antragstellung: Sollten Unklarheiten auftauchen, nutze die erwähnten Beratungsangebote. Auf der TLLLR-Webseite sind Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail benannt, die bei Bedarf weiterhelfen. Viele Imkervereine unterstützen ihre Mitglieder ebenfalls beim Ausfüllen der Formulare – zögere also nicht, den Vereinsvorsitzenden oder Imkerkollegen anzusprechen. Gemeinsam lässt sich der Bürokratiekram leichter bewältigen.

Fazit

Thüringen bietet Imkern mit seinen Förderprogrammen wertvolle Unterstützung – finanziell wie fachlich. Investitionszuschüsse ermöglichen die Anschaffung moderner Technik und verbessern die Arbeitsbedingungen in der Imkerei. Schulungs- und Zuchtförderungen sorgen dafür, dass Wissen vermittelt wird und die Bienenvölker gesund und robust bleiben. Beratungsangebote und die enge Zusammenarbeit mit dem Imkerverband helfen bei der praktischen Umsetzung. Die Zahl der Imker und Bienenvölker im Freistaat steigt stetig, was den Erfolg der Förderung belegt. Wenn du Imker in Thüringen bist, prüfe deine Möglichkeiten: Melde deine Völker ordentlich an, absolviere nötige Schulungen und beantrage die Zuschüsse fristgerecht. So kannst du dir mit finanzieller Hilfe des Landes neue Imker-Ausstattung leisten oder dein Wissen erweitern – zum Wohl deiner Bienen und der gesamten Imkerschaft. Weitere Informationen, aktuelle Formulare und Ansprechpartner findest du auf den offiziellen Seiten des TLLLR und beim Landesverband Thüringer Imker e.V. . Nutze die Gelegenheit, von diesen Förderprogrammen zu profitieren, und leiste damit einen Beitrag zur nachhaltigen Imkerei in Thüringen!

Quellen: 

Zahl Honigbienen in Thüringen steigt: Imker können wieder Förderung beantragen - Eisenach Online https://www.eisenachonline.de/thueringen/zahl-honigbienen-in-thueringen-steigt-imker-koennen-wieder-foerderungbeantragen- 121662


Agrarmarketing Thüringen | Imkereiförderung | https://www.agrarmarketing-thueringen.de/agrarmarketing/foerderung/imkereifoerderung/


Förderung Imker verlängert bis Ende November - ABG.TV https://www.altenburg.tv/nachrichten/20193/Foerderung_Imker_verlaengert_bis_Ende_November.html
Maßnahmenblatt https://www.agrarmarketing-thueringen.de/fileadmin/Medien/Dokumente/2017/ Informationsblatt_Imkerfoerderung_2017-2018.pdf


Service - Landesverband Thüringer Imker e.V. https://neu.lvthi.de/service/


imkerverein-suhl.de http://www.imkerverein-suhl.de/download/TH_Imker/2024/TI_4-2024.pdf


Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bienenhaltung - APIS e.V. https://www.apis-ev.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz-bei-der-bienenhaltung.html


Mitgliedschaft des Imkers in der landwirtschaftlichen ... https://www.lv-wli.de/fachbereiche/recht/beitraege-recht/mitgliedschaft-des-imkers-in-der-landwirtschaftlichenberufsgenossenschaft


Förderung von Investitionen für die Haltung und Zucht von Bienen https://tlllr.thueringen.de/foerderung/imkerei


Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum | TLLLR 
https://tlllr.thueringen.de

Titel-Foto: KI-generiertes Bild