Fördermittel für die Imkerei in Bayern 2025:
Programme, Bedingungen und Antragstellung
Die Imkerei gewinnt in Bayern immer mehr an Bedeutung – nicht nur für die Honigproduktion, sondern vor allem für die Bestäubung unserer Kultur- und Wildpflanzen. Um Imker dabei zu unterstützen, haben die Europäische Union, der Bund und der Freistaat Bayern verschiedene Förderprogramme für die Bienenhaltung aufgelegt. Diese Fördermittel sollen helfen, die Imkerei attraktiver zu machen, Investitionen zu erleichtern und den Nachwuchs zu fördern. In diesem Blogartikel erfährst du verständlich und aktuell, welche Förderungen es gibt, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie die Antragstellung funktioniert und welche Fördersummen möglich sind. Außerdem geben wir dir praktische Tipps, damit dein Förderantrag auf Anhieb gelingt.
Überblick: Bayern bietet sowohl EU-kofinanzierte Förderprogramme (etwa für Geräte und Ausrüstung) als auch landesfinanzierte Unterstützungen (z. B. für Bio-Imker, Jungimker und Schulimkerei). Im Folgenden stellen wir dir alle wichtigen Programme vor – von Zuschüssen für Imkereigeräte über die Bio-Förderung bis hin zu Nachwuchsförderung – und erklären Schritt für Schritt, wie du an die Fördermittel kommst.
EU-Imkereiprogramm und Imkerförderung in Deutschland
Hinter vielen Fördermaßnahmen steckt das EU-Imkereiprogramm, ein europaweites Förderkonzept zur Unterstützung der Bienenhaltung. Dieses Programm wird von der EU finanziert und in Deutschland vom Bund und den Bundesländern umgesetzt. Ziel ist es unter anderem, die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Imkereierzeugnissen zu verbessern, die Gesundheit der Bienenvölker zu fördern und ausreichend Imker für eine flächendeckende Bestäubung zu gewinnen. In Bayern beteiligt sich der Freistaat mit eigenen Mitteln an diesen Förderungen, sodass teils großzügige Zuschüsse möglich sind. Für Imker bedeutet das: Es gibt finanzielle Unterstützung für verschiedene Bereiche – von Gerätetechnik über Ausbildung bis hin zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten.
Bundesweite Unterstützung: Neben den bayerischen Landesprogrammen gibt es auch bundesweite Initiativen. So werden beispielsweise über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) im Rahmen des Programms Bienengesundheit physikalisch-chemische Honiganalysen und Wachs-Rückstandsanalysen gefördert, sodass diese Untersuchungen für Imker oft kostenlos oder vergünstigt sind. Auch Standbesuche von Bienensachverständigen (Bienengesundheitswarten) zur Seuchenprävention werden vom Staat bezuschusst – in Bayern sind solche Vor-Ort-Beratungen für Mitglieder des Landesverbands (LVBI) sogar kostenfrei, weil die Kosten durch die Landesförderung getragen werden. Insgesamt zeigt sich: Ob EU, Bund oder Land – es gibt zahlreiche Töpfe, aus denen Imker finanzielle Hilfen beziehen können.
Im nächsten Schritt schauen wir uns die wichtigsten Förderprogramme in Bayern im Detail an. Dazu gehören die Investitionsförderung für Imkereigeräte, die Förderung der ökologischen Imkerei, spezielle Zuschüsse für Jungimker, Vereine und Schulen sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Zuschüsse für Imkereigeräte – 40 % Investitionsförderung
Eine der attraktivsten Förderungen ist der Zuschuss für Imkereigeräte, oft auch Investitionsförderung genannt. Hier übernimmt der Staat bis zu 40 % der Kosten für bestimmte Neuanschaffungen von Imkerei-Ausstattung. Diese Förderung soll Imkern helfen, moderne Geräte anzuschaffen, um die Arbeitsprozesse zu erleichtern und die Qualität von Honig und Wachs zu verbessern.
Welche Imkereigeräte werden gefördert?
Nicht jedes Imkereizubehör wird bezuschusst. Gefördert werden insbesondere größere Geräte und Maschinen, die unmittelbar der Honig- und Wachsgewinnung oder der Gesundheitsvorsorge im Bienenstand dienen. Typische förderfähige Imkereigeräte sind zum Beispiel:
- Honigschleudern – manuell oder motorbetrieben, um Honig aus den Waben zu gewinnen.
- Entdeckelungstechnik – z. B. Entdeckelungsgeschirr, -messer oder -maschinen, um Waben zu entdeckeln.
- Honigverarbeitung – Honigsiebe, Klär- und Lagerbehälter aus Edelstahl, Honigpressen, Auftaugeräte, Honigpumpen, Rührwerke und Abfüllanlagen.
- Mess- und Prüfgeräte – etwa Honigrefraktometer (zur Wassergehaltsmessung) oder Nadelstempel für den sogenannten PIN-Test.
- Wachsschmelzer und -pressen – Dampfwachsschmelzer, Sonnenwachsschmelzer, Wachspressen und Geräte zur Mittelwandherstellung (z. B. Mittelwandgießform).
- Hebe- und Transporthilfen – spezielle Beutenheber, Wagen oder Kippvorrichtungen, um schwere Zargen und Beuten rückenschonend zu bewegen.
- Varroa-Behandlungstechnik – z. B. Verdunster für Ameisensäure, Oxalsäure-Verdampfer (zugelassene Geräte) oder ein elektrischer Varroa-Controller.
- Sonstiges – Etikettiermaschinen für Honiggläser oder digitale Stockwaagen (mit Trachtnet-Anbindung zur Fernüberwachung der Volksentwicklung).
Für Erwerbsimker (Imkereien mit mindestens 26 Bienenvölkern), die in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei der SVLFG Beiträge zahlen, ist die Liste der förderfähigen Technik noch erweitert. Zusätzlich zu den oben genannten Geräten können Berufsimker zum Beispiel Anhänger für den Bienentransport (ohne Zugmaschine), Ladekräne sowie Hub- und Stapelgeräte (Hubwagen, Gabelstapler, Hoflader etc.) fördern lassen. Diese größeren Anschaffungen lohnen sich meist erst bei größeren Völkerzahlen – entsprechend sind Hobbyimker von dieser Kategorie ausgeschlossen, während Profis davon profitieren können.
Nicht gefördert werden hingegen Beuten und Bienen an sich sowie Kleinzubehör. Klassische Grundausstattung wie Bienenkästen (Magazine, Ablegerkästen), Rähmchen, Mittelwände, Imkerbekleidung, Smoker, Stockmeißel, Futter oder Gläser sind von der Förderung ausgenommen. Solche Dinge müssen Imker aus eigener Tasche bezahlen – beispielsweise mit einem Imker-Starterset, das Beute und Grundausrüstung enthält, oder über den Imkereifachhandel. Auch Gebrauchtgeräte sind nicht förderfähig – es muss sich immer um Neugeräte handeln.
Tipp: Wenn du neu mit der Imkerei startest, investiere zunächst in die Grundausstattung (Beuten, Schutzanzug etc.) und einige Völker. Solche Anschaffungen werden zwar nicht bezuschusst, aber oft bieten Imker-Vereine Starter-Sets oder Vergünstigungen an. Erst wenn die Basis steht, kannst du über die Förderung größerer Geräte nachdenken. Eine gute Auswahl an Imkereibedarf findest du z. B. im Geräteshop für Imkereibedarf – dort kannst du dich orientieren, welche Anschaffungen anstehen könnten, und diese dann im nächsten Förderantrag berücksichtigen.
Voraussetzungen für die Geräteförderung
Um den 40%-Zuschuss für Imkereigeräte zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
- Wohn- und Betriebssitz in Bayern: Du und dein Bienenstand müssen ihren offiziellen Sitz in Bayern haben. Andere Bundesländer haben ähnliche Programme, aber du kannst immer nur in deinem Bundesland beantragen.
- Gültige Betriebsnummer: Jeder Antragsteller braucht eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (BN). Wenn du noch keine hast, kannst du sie kostenfrei bei deinem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) beantragen. Wichtig: Gib dort an, dass du Bienen hältst (Tierartenschlüssel „TB“ für Tierhalter Bienen) – nur dann ist deine BN für Imkerei freigeschaltet.
- iBALIS-Zugang: Die Antragstellung läuft vollständig online über das Serviceportal iBALIS (Internet-Basiertes Agrar-Informationssystem). Du benötigst dafür eine PIN (Passwort) neben deiner Betriebsnummer. Diese PIN bekommst du vom LKV Bayern e.V. (Landeskuratorium der Viehhalter) auf Antrag, falls du noch keine hast. Plane hierfür ein paar Tage Vorlauf ein, da die PIN per Post zugeschickt wird.
- Mindestinvestitionssumme: Du musst Anschaffungen im Gesamtwert von mindestens 700 € netto tätigen, damit sich ein Antrag lohnt. Kleinere Summen werden nicht gefördert. Die 700 € beziehen sich auf den Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer).
- Angebote einholen: Für einzelne Geräte über 5.000 € netto musst du mehrere (idR. drei) Vergleichsangebote von unterschiedlichen Anbietern einholen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Preise angemessen sind. Bei günstigeren Geräten reicht ein Angebot (z.B. ein Kostenvoranschlag oder Webshop-Preis). Achte darauf, dass auf Angeboten Pauschalpreise vermieden werden – jede Position sollte einzeln ausgepreist sein.
- Antrag vor Kauf stellen: Ganz wichtig – du darfst die Geräte erst bestellen oder kaufen, nachdem du den Förderantrag eingereicht hast (bzw. zumindest am Tag der Antragstellung, nicht vorher). Ein häufiger Fehler ist, dass Imker etwas kaufen und dann im Nachhinein Förderung beantragen – das ist nicht zulässig. Warte also, bis du die elektronische Eingangsbestätigung deines Antrags im iBALIS hast. Ab dann darfst du bestellen.
- Nutzung und Zweckbindung: Die geförderten Geräte musst du mindestens fünf Jahre lang in deiner Imkerei nutzen. Verkaufst du sie vorher oder nutzt sie zweckfremd, kann ein Teil der Förderung zurückgefordert werden. Auch müssen die Geräte in Bayern eingesetzt werden (also nicht z.B. ins Ausland schaffen). Diese „Zweckbindungsfrist“ von 5 Jahren beginnt ab Auszahlung der Förderung.
Als Erwerbsimker (ab 26 Völkern) musst du außerdem nachweisen, dass du Beiträge an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zahlst. Hierfür lädst du im Antrag beispielsweise den aktuellen Versicherungsbescheid oder eine Beitragsrechnung der SVLFG hoch. Ohne diesen Nachweis kannst du die Zusatzgeräte für Erwerbsimkereien (Anhänger, Stapler etc.) nicht gefördert bekommen. Hintergrund: In Deutschland sind Imker mit mehr als 25 Völkern Pflichtmitglied in der landwirtschaftlichen Unfallkasse (SVLFG), was zugleich als Kriterium dient, wer als „berufsmäßig“ gilt.
Förderhöhe und mögliche Fördersummen
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Das heißt, du bekommst keinen Fixbetrag, sondern einen prozentualen Zuschuss zu deinen Ausgaben. In Bayern sind das bis zu 40 % der förderfähigen Netto-Kosten (ohne MwSt, Versand etc.).
Beispiel: Kaufst du förderfähige Geräte im Wert von 2.000 € netto, kannst du maximal 800 € Zuschuss erhalten. Bei 1.000 € Netto wären es max. 400 € usw. Mehrwertsteuer, Liefer- und Verpackungskosten werden übrigens nicht bezuschusst – bei privaten Imkern zählen aber faktisch die Bruttopreise als Grundlage, da sie die MwSt. nicht erstattet bekommen.
Wichtig zu wissen: „Bis zu“ 40 % heißt, die Quote kann geringer ausfallen, falls sehr viele Anträge gestellt werden und die Mittel nicht für alle reichen. In der Vergangenheit wurde die Quote manchmal leicht abgesenkt, um möglichst alle Antragsteller bedienen zu können. Ein Rechtsanspruch auf genau 40 % besteht nicht. Sollte das Programm überzeichnet sein, kann dein Antrag im Extremfall auch ganz abgelehnt oder nur teilweise bewilligt werden. In den letzten Jahren hat Bayern die Förderung jedoch meist voll auszahlen können – trotzdem sollte man es im Hinterkopf behalten.
Noch ein paar Eckpunkte zur Fördersumme:
- Rundung: Oft wird der errechnete Zuschuss auf volle 50 € aufgerundet (das genaue Verfahren steht im Merkblatt).
- Maximaler Betrag: Einen konkreten Höchstbetrag pro Imkerei nennt die Richtlinie nicht, aber durch die 40 %-Regel und die Budgetbegrenzung ergibt sich faktisch eine Obergrenze. Sehr große Investitionen können eventuell nicht voll gefördert werden, falls das Budget ausgeschöpft ist.
- Mindestzuschuss: Ergibt die Berechnung einen sehr kleinen Betrag (unter 50 €), wird vermutlich kein Zuschuss gezahlt – allerdings greift das ohnehin nicht, da schon die Mindestinvestition 700 € netto ≈ 833 € brutto einen Zuschuss von ~280 € ergäbe.
Du bekommst die Förderung nachträglich ausgezahlt, sobald du die Anschaffungen getätigt und abgerechnet hast (siehe nächster Abschnitt zur Antragstellung).
Förderung für Bio-Imkerei (Öko-Förderung)
Bayern fördert gezielt Imkereien, die ökologisch wirtschaften, also nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung arbeiten. Diese Bio-Förderung honoriert den Mehraufwand bei der Umstellung auf ökologische Bienenhaltung und den laufenden Aufwand für die Bio-Zertifizierung, Bio-Bienenfutter etc.. Imkern, die ihre Betriebsweise auf Bio umstellen, winken jährliche Prämien sowie eine einmalige Umstellungsprämie im ersten Jahr. Damit möchte der Freistaat den Anteil der Bio-Imkereien steigern und den Imkern den Einstieg in die Bio-Zertifizierung erleichtern.
Voraussetzungen für die Bio-Förderung
Antragsberechtigt sind Imkereien mit Sitz in Bayern, die am ökologischen Kontrollverfahren teilnehmen. Das heißt, du musst bei einer Öko-Kontrollstelle unter Vertrag stehen und die EU-Öko-Verordnung (EU 2018/848) für die Imkerei einhalten. In der Praxis bedeutet das: Du lässt deinen Betrieb durch eine Bio-Kontrollstelle zertifizieren (wie z.B. Bioland, Naturland oder eine unabhängige Öko-Kontrollstelle).
Die Förderung gibt es sowohl für bereits zertifizierte Bio-Imkereien (diese erhalten die jährliche Basisprämie) als auch für Imker, die neu auf Bio umstellen (diese bekommen zusätzlich im ersten Jahr eine Umstellungsprämie). Allerdings verpflichtet man sich im Gegenzug, mindestens 5 Jahre im Bio-Kontrollsystem zu bleiben. Wer vor Ablauf von 5 Jahren wieder aus der Bio-Zertifizierung aussteigt, müsste einen Teil der Umstellungsprämie zurückzahlen (anteilig pro fehlendem Monat). Ein Betriebsinhaberwechsel setzt die Frist nicht neu – die Förderung kann nur einmalig pro Imkerei in Anspruch genommen werden.
Fördersätze und Prämienhöhe
Die Bio-Förderung in Bayern setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Basisprämie: Ein jährlicher Zuschuss für Bio-Imkereien, gestaffelt nach Anzahl der Bienenvölker.
- Umstellungsprämie: Ein einmaliger Bonus im ersten Jahr der Umstellung auf Bio (für Neuumsteller), ebenfalls abhängig von der Völkerzahl.
Die Höhe der Förderung richtet sich also nach deiner Bestandsgröße. Hier die aktuellen Prämien (Stand Förderjahr 2025) laut StMELF:
|
Anzahl Bienenvölker |
Basisförderung (pro Jahr) |
Umstellungsförderung (einmalig) |
|
1 – 25 |
bis zu 230 € |
bis zu 800 € |
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26 – 50 |
bis zu 480 € |
bis zu 2.300 € |
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51 – 75 |
bis zu 700 € |
bis zu 3.900 € |
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76 – 100 |
bis zu 850 € |
bis zu 5.500 € |
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ab 101 |
bis zu 1.000 € |
bis zu 7.000 € |
Die Tabellenwerte geben jeweils Obergrenzen an. In der Praxis erhält man oft den maximalen Betrag, solange genügend Haushaltsmittel vorhanden sind. Ab 26 Völkern verlangt das StMELF jedoch eine De-minimis-Erklärung und einen Nachweis der Völkerzahl. Hintergrund: Bei größeren Imkereien gelten die Förderbeträge als staatliche Beihilfe, die einer De-minimis-Obergrenze unterliegt. Außerdem muss man seine Völkerzahl belegen – in der Regel durch den SVLFG-Beitragsbescheid (der ja anzeigt, ob man über 25 Völker hat) oder durch die jährliche Meldung der Völker an den Landesverband.
Ablauf: Auch die Öko-Förderung beantragst du online in iBALIS. Anders als bei der Geräteförderung gibt es hier aber zwei Stufen:
- Förderantrag bis 31. März: Du stellst einmal im Jahr (zum Start oder zur Fortführung) einen Antrag auf Bio-Förderung. Stichtag ist der 31.03. jedes Jahres. Darin gibst du deine Betriebsdaten und die Anzahl der Völker an, für die du die Förderung beantragst. Außerdem musst du als Anlage dein aktuelles Bio-Zertifikat bzw. den Kontrollvertrag hochladen und – falls nötig – die De-minimis-Erklärung (ein Formular, in dem du bestätigst, dass du im laufenden und den letzten zwei Kalenderjahren nicht mehr als 200.000 € staatliche Beihilfen erhalten hast). Nach Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid.
- Auszahlungsantrag bis 30. November: Im zweiten Schritt stellst du einen Zahlungsantrag spätestens bis 30.11. des Jahres. Hier musst du nachweisen, dass du tatsächlich im gesamten Jahr Bio-imkerst. Konkret lädt man wieder das aktuelle Bio-Zertifikat hoch (nach der jährlichen Kontrolle) und gibt etwaige Änderungen an. Sobald das geprüft ist, erfolgt die Auszahlung der Prämie, meist zum Jahresende oder Anfang des Folgejahres.
Für Bio-Imker lohnt sich diese Förderung finanziell durchaus: Beispielsweise erhält eine Imkerei mit 30 Völkern über 5 Jahre insgesamt bis zu 2.400 € Basisprämie (480 € ×5) plus einmalig 2.300 € Umstellungsbonus – zusammen also max. 4.700 €. Das deckt z.B. die Kosten für Bio-Zucker und Bio-Wachs zu einem guten Teil ab. Zudem sind Bio-Imkereien oft kleineren Umfangs – die meisten Bio-Imker in Bayern haben weniger als 25 Völker und bekommen somit 230 € pro Jahr.
Hinweis: Wenn du überlegst, auf Bio umzustellen, informiere dich zunächst bei einem der Bio-Anbauverbände oder einer Kontrollstelle über die Anforderungen. Die Förderung gibt einen finanziellen Anreiz, ersetzt aber nicht die Marktchancen: Bio-Honig lässt sich oft etwas teurer verkaufen. Bayern hat diese Förderung 2023 sogar erhöht (zuvor waren es 200 € für 1–25 Völker, jetzt 230 €), um noch mehr Imker zur Umstellung zu motivieren. Beachte aber die 5-Jahres-Bindung – nur wer langfristig Bio imkern will, sollte den Schritt gehen.
Nachwuchsförderung: Unterstützung für Jungimker und Schulimkerei
Neben der finanziellen Hilfe bei größeren Anschaffungen und der Bio-Prämie legt Bayern auch ein Augenmerk auf die Gewinnung des Imker-Nachwuchses. Schließlich sollen möglichst viele neue Imker anfangen und so die flächendeckende Bienenhaltung sichern. Zwei besondere Programme richten sich daher an Jungimker und Schüler:
- Imkern auf Probe (Jungimker-Förderung): Hierbei handelt es sich um ein praxisorientiertes Einstiegskonzept, meist organisiert von den örtlichen Imkervereinen. Interessierte (Jugendliche oder Erwachsene) betreuen unter Anleitung erfahrener Imker ein Jahr lang ein Bienenvolk „auf Probe“. Zur Förderung dieser Initiative erhält der durchführende Verein vom Staat einen Zuschuss von **100 € pro Jahr und Probe-Imker, maximal für zwei Jahre pro Person. Das Geld soll z.B. dafür genutzt werden, Material zu stellen (Beute, Ablegervolk, Futter) oder die betreuenden Imker etwas zu entschädigen. Für Jungimker selbst ist die Teilnahme oft kostenlos oder sehr günstig – ein großer Anreiz, es einfach mal auszuprobieren. Als Neueinsteiger frag am besten bei deinem lokalen Imkerverein, ob dort „Imkern auf Probe“ angeboten wird. Die Förderabwicklung läuft über den Verein: er beantragt die Mittel in iBALIS und bekommt pro betreutem Neuimker die Pauschale ausbezahlt.
- Imkern an Schulen (Schulimkerei-Förderung): Immer mehr Schulen gründen Imker-AGs oder Wahlkurse, um Schülern die Bienenhaltung nahezubringen. Auch das wird unterstützt: Schulen bzw. Vereine, die eine imkerliche Arbeitsgemeinschaft an Schulen betreuen, erhalten bis zu 400 € pro Schuljahr als Zuschuss. Dieses Geld kann etwa für die Anschaffung von Schulungsbeuten, Schutzkleidung für Schüler oder Lehrmaterialien verwendet werden. Oft kooperieren Schulen mit einem Imkerverein vor Ort – der Verein stellt dann die Bienen und Gerätschaften, die Schule die Betreuung im Unterricht. Die Fördermittel werden entweder vom Verein oder der Schule beantragt (wer eben als Projektträger fungiert) und nachgewiesener Durchführung ausgezahlt. Für die Schüler bedeutet das: Sie können quasi kostenfrei imkern lernen, da die wichtigsten Ausgaben über die Förderung gedeckt sind.
Beide Maßnahmen – Imkern auf Probe und Imkern an Schulen – zählen zur Nachwuchsförderung in der Imkerei und sind wichtige Bausteine, um neue Imker zu gewinnen. Aus Perspektive der Vereine sind sie zudem finanziell attraktiv: Die Zuschüsse erleichtern es kleinen Imkervereinen, solche Projekte zu stemmen. Gerade für die Jugendarbeit sind 400 € pro Schule sehr willkommen.
Praxis-Tipp: Wenn du selbst Imker bist und Anfänger betreuen möchtest, sprich deinen Verein auf Imkern auf Probe an. Viele Vereine freuen sich über Mentoren und können dank Förderung z.B. ein Ablegervolk oder Zubehör bereitstellen. Bist du Lehrer oder Schüler und hättest gern Bienen an der Schule, wende dich an den örtlichen Imkerverein oder das zuständige AELF. Sie können helfen, ein Schulbienen-Projekt aufzusetzen und die Förderung zu beantragen.
Schulungsförderung für Imkervereine und Weiterbildung
Nicht nur der Nachwuchs, sondern auch die Weiterbildung aktiver Imker wird in Bayern gefördert. Unter dem Titel „Fortbildung der Imker durch Vereine“ gibt es Zuschüsse, wenn Imkervereine Fortbildungsveranstaltungen für Imker organisieren. Das können z.B. Vorträge, Workshops, Praxisseminare oder Lehrfahrten sein. Bis 2023 wurden diese Fördergelder meist über den Landesverband (LVBI) abgewickelt; seit 2024 stellen die Vereine die Anträge jedoch selbst online über iBALIS.
Was wird gefördert? Im Grunde werden Kosten, die bei Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen entstehen, teilweise erstattet. Dazu zählen etwa Referentenhonorare, Fahrtkosten für Dozenten, Raummiete oder Materialkosten für Workshops. Der Staat hat hierfür Pauschalen festgelegt – z.B. pro gehaltenem Vortrag oder pro Teilnehmer. Ein konkretes Beispiel: Organisiert ein Verein einen Vortragsabend über Bienenkrankheiten, könnte es einen Festbetrag pro teilnehmendem Imker geben. Genaue Zahlen stehen im Merkblatt; häufige Größenordnungen sind z.B. 50 € Grundbetrag plus 5 € je Teilnehmer, oder ähnlich, gedeckelt auf einen Maximalbetrag pro Tag. (In der Richtlinie findet sich z.B. der Hinweis, dass standortbezogene Fachberatungen mit mindestens 50 € pro Imkerei und höchstens 300 € pro Tag gefördert werden – daran kann man die Größenordnung erahnen.)
Vereine als Antragsteller: Jeder Imkerverein (auch nicht eingetragene) kann diese Förderung nutzen, vorausgesetzt er verfügt über eine Betriebsnummer und eine Steuernummer. Ja, auch Vereine können eine landwirtschaftliche Betriebsnummer beim AELF beantragen – selbst wenn der Verein keine eigenen Bienen hat, wird ihm eine BN zugeteilt, um Fördergelder empfangen zu können. Zudem verlangt das Finanzamt, dass der Verein eine Steuernummer hat (was in der Regel unproblematisch ist, auch gemeinnützige Vereine können eine solche für Förderzwecke erhalten). Mit BN, PIN und Steuernummer ausgestattet, kann der Vereinsvorstand dann über iBALIS Veranstaltungen melden und Förderanträge stellen.
Antragstellung: Für Fortbildungsmaßnahmen gilt das Koppelprinzip: Der Verein stellt vor der Veranstaltung einen Antrag (sozusagen die Förderzusage holen) und nach durchgeführter Veranstaltung einen Zahlungsantrag mit Nachweisen (z.B. Teilnehmerliste, Kurzbericht). Neu ist, dass dies elektronisch läuft – früher waren teils Papierformulare über den LVBI nötig, jetzt geht alles direkt online. Die Vereine wurden 2024 geschult, wie das funktioniert (es gab z.B. ein Webinar „Digitalisierung der Bienenförderung“ am 22.02.2024, wie im Beispiel des Imkervereins Höchstadt erwähnt). Als Faustregel: Unbedingt vor Maßnahmebeginn den Förderantrag stellen (am besten einige Wochen vorher), sonst gibt’s kein Geld. Und hinterher nicht vergessen, rechtzeitig den Verwendungsnachweis bzw. Zahlungsantrag einzureichen.
Für uns Imker als Endnutzer dieser Schulungen bedeutet die Vereinsförderung vor allem: Viele Kurse und Vorträge werden dadurch erst möglich oder günstiger. Wenn dein Verein also mal einen spannenden Referenten einlädt oder einen Workshop anbietet, kannst du ziemlich sicher sein, dass im Hintergrund diese Förderung genutzt wird – daher lohnt es sich, solche Angebote wahrzunehmen. Oft sind sie für Mitglieder sogar kostenlos oder nur mit einer kleinen Unkostenpauschale verbunden, weil der Rest aus dem Fördertopf kommt.
Antragstellung: So stellst du den Antrag richtig
Nachdem wir die einzelnen Programme kennen, stellt sich die Frage: Wie kommt das Geld nun zu dir? Im folgenden Abschnitt zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du einen Förderantrag stellst und worauf du achten musst. Egal ob es um die Geräteförderung oder Bio-Prämie geht – viele Schritte sind ähnlich. Hier eine Übersicht:
- Betriebsnummer besorgen: Falls nicht schon vorhanden, beantrage eine Betriebsnummer (BN) bei deinem AELF. Das geht formlos: ein Anruf oder E-Mail genügt meist. Wichtig ist, dass du als Tierhalter „Bienen“ geführt wirst (Kennzeichen TB) – erwähne das explizit. Die BN ist 10-stellig und bleibt dir dauerhaft zugeordnet.
- PIN für iBALIS anfordern: Ohne persönlichen Login geht nichts. Wenn du noch nie am Agrarportal angemeldet warst, brauchst du eine PIN (Passwort). Diese bekommst du beim LKV Bayern; du kannst telefonisch oder per E-Mail ([email protected]) unter Angabe deiner BN eine PIN anfordern. Plane 2–3 Werktage dafür ein, da die PIN postalisch verschickt wird. Hast du bereits einen iBALIS-Zugang (z.B. als Landwirt oder aus früheren Imker-Anträgen), verwende diesen.
- Vorbereitung: Informiere dich auf der Bienen-Förderseite des StMELF über das gewünschte Programm. Dort findest du Merkblätter, Formulare und Fristen. Sammle alle nötigen Unterlagen: Für Geräte z.B. Angebote und (falls Erwerbsimker) den SVLFG-Nachweis; für Bio den Kontrollvertrag/Zertifikat; für Vereinsmaßnahmen Teilnehmerlisten etc.
- Antrag online ausfüllen: Logge dich auf iBALIS ein. Navigiere zum jeweiligen Förderantrag (z.B. „Investive Maßnahmen – Bienen“, „Öko-Imkerei“ oder „Fortbildung Imker“). Fülle das elektronische Formular Schritt für Schritt aus. Das System führt dich durch Eingaben wie persönliche Daten (werden von der BN gezogen), Angaben zu Völkerzahlen, beantragte Geräte oder Veranstaltungen etc. Achtung: Du kannst den Antrag nur absenden, wenn alle Pflichtfelder gefüllt sind und alle erforderlichen Anhänge hochgeladen wurden. Nimm dir also Zeit und prüfe vor dem Abschicken, ob nichts fehlt.
- Fristen einhalten: Achte penibel auf die Antragsfristen. Für Geräte ist es jedes Jahr der 15. April, für Bio-Imkerei der 31. März. Andere Programme (Fortbildungen, Imkern auf Probe) haben individuelle Timing-Vorgaben – im Zweifel immer vor Beginn der Maßnahme beantragen. Es gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft die Verwaltung – sprich, nach Fristende eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
- Eingangsbestätigung und Bewilligung: Sobald du den Antrag online abgesendet hast, kannst du dir eine Kopie des Antrags ausdrucken bzw. speichern. iBALIS stellt außerdem eine Eingangsbestätigung bereit. In vielen Fällen bekommst du später einen schriftlichen Bewilligungsbescheid per Post oder in iBALIS hinterlegt, der dir die Förderung offiziell zusagt (oder bei Problemen nach Unterlagen fragt). Warte diese Rückmeldung im Zweifel ab, bevor du hohe Ausgaben tätigst. Bei der Geräteförderung etwa solltest du auf „grünes Licht“ warten, bevor du bestellst – zumindest aber die elektronische Eingangsbestätigung haben, die als vorläufiger Nachweis dient.
- Durchführung der Maßnahme: Jetzt heißt es Taten folgen lassen. Kaufe die beantragten Geräte (bei Investitionsförderung) nach dem Antragsdatum und bis zur vorgegebenen Frist. In Bayern müssen die Rechnungen bei der Geräteförderung spätestens bis 30. Juni des Jahres datiert sein und die Geräte geliefert und bezahlt sein. Ähnlich bei Bio: du musst bis Jahresende Bio zertifiziert bleiben, etc. Für Vereinsmaßnahmen führst du die Veranstaltung wie geplant durch. Wichtig: Dokumentiere alles gut – heb Rechnungen auf, mach ggf. Fotos von Veranstaltungen, lass Teilnehmer unterschreiben.
- Zahlungsantrag stellen: Nachdem die Investition/Veranstaltung erledigt ist, musst du noch den Zahlungsantrag (Verwendungsnachweis) einreichen, um dein Geld zu bekommen. Bei der Geräteförderung ist hierfür wieder iBALIS bis 30.06. zuständig, bei Bio-Förderung bis 30.11.. Im Zahlungsantrag gibst du an, was du tatsächlich gekauft/ausgegeben hast, und lädst die Rechnungen und Zahlungsbelege hoch. Achte darauf, dass Rechnungen auf deinen Namen ausgestellt sind und bezahlt wurden (Kontoauszug oder Verkäuferquittung als Beleg). Bei Online-Zahlung (z.B. Paypal) sind zusätzliche Nachweise nötig, z.B. Transaktionsbestätigungen. Tipp: Bezahle am besten alles vom eigenen Bankkonto, nicht bar, damit du saubere Nachweise hast. Sobald der Zahlungsantrag geprüft ist, bekommst du den Zuschuss auf das bei der BN hinterlegte Konto überwiesen.
- Nach der Förderung – Pflichten beachten: Bewilligte Förderungen können stichprobenartig kontrolliert werden. Es kann also passieren, dass Mitarbeiter des AELF oder der Rechnungsprüfung bei dir vorbeischauen, um zu prüfen, ob die geförderten Geräte wirklich vorhanden und im Einsatz sind. Zudem verpflichtet du dich, jährlich deine aktuelle Völkerzahl dem Landesverband zu melden (sofern du investive Förderung erhalten hast). Diese Meldung dient der Erfolgskontrolle und dem Abgleich mit etwaigen Vor-Ort-Kontrollen. Halte dich an die Regeln (z.B. Geräte 5 Jahre nutzen, Bio-Zertifikat jährlich erneuern etc.), dann hast du nichts zu befürchten. Bei falschen Angaben oder zweckwidrigem Verhalten drohen Kürzungen oder Rückforderungen – im Extremfall kann sogar Subventionsbetrug angezeigt werden. Aber keine Sorge: Solange du ehrlich bist und dich an die Vorgaben hältst, ist alles im grünen Bereich.
Häufige Fragen und hilfreiche Tipps
Abschließend gehen wir noch auf ein paar häufige Fragen und geben zusätzliche Tipps rund um die Imker-Förderung in Bayern:
- Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen? – Ja, grundsätzlich kannst du verschiedene Programme kombinieren, solange du nicht dasselbe Vorhaben doppelt fördern lässt. Beispiel: Du kannst im selben Jahr einen Antrag auf Geräteförderung stellen und Bio-Förderung erhalten, wenn du die Voraussetzungen beider Programme erfüllst. Auch Imkern auf Probe oder Schulimkerei lässt sich parallel nutzen. Nicht erlaubt wäre z.B., für ein und dieselbe Schleuder zwei verschiedene öffentliche Zuschüsse zu kassieren (Stichwort Doppelförderung).
- Muss ich im Imkerverein sein, um Förderung zu bekommen? – Nein, eine Mitgliedschaft im Imkerverein ist für die meisten Förderungen keine Pflicht. Die Investitions- oder Bio-Förderung kannst du auch als nicht organisierter Imker beantragen. Allerdings hat die Vereinszugehörigkeit indirekt Vorteile: Zum einen hilft dir der Verein oft bei Fragen zum Antrag weiter, zum anderen profitierst du von kostenlosen Angeboten (siehe Bienensachverständige, Varroa-Mittel-Bestellung etc.), die der Landesverband (LVBI) für Mitglieder ermöglicht. Programme wie Imkern auf Probe oder Schulimkerei laufen in der Regel über Vereine – ohne Verein kein Zugang zur Förderung. Es lohnt sich also, Mitglied zu sein, allein schon wegen der Versicherungen und Beratungsleistungen, die im Beitrag enthalten sind.
- Wer sind die wichtigsten Anlaufstellen? – Die Institutionen im Förderprozess haben wir schon genannt:
- Das StMELF (Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) ist Verantwortlicher für die Programme und stellt auf seiner Website alle Infos bereit.
- Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sind deine Ansprechpartner vor Ort für Fragen zur Betriebsnummer, Anträgen und ggf. Kontrollen.
- Der Landesverband Bayerischer Imker (LVBI) informiert seine Mitglieder über aktuelle Fördermöglichkeiten (z.B. auf lvbi.de unter Service/Förderung) und sammelt teils Daten (z.B. Völkerzahlen) für das Ministerium.
- Die SVLFG (Sozialversicherung) spielt insoweit eine Rolle, als sie ab 26 Völkern zur Pflicht wird und als Nachweis für Erwerbsimker dient. Bei Fragen zur Versicherungspflicht hilft die SVLFG weiter.
- iBALIS schließlich ist das Online-Portal, über das alle Anträge laufen. Wenn du technisch unsicher bist, kann dir die iBALIS-Benutzerhilfe (online verfügbar) Schritt-für-Schritt-Anleitungen bieten. Bei spezifischen technischen Problemen ist das Landwirtschaftsministerium bzw. die Führungsakademie (siehe Kontakt auf der StMELF-Seite) zuständig.
- Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag? – Neben dem gefüllten Online-Formular sind je nach Programm verschiedene Anhänge nötig. Eine kleine Checkliste:
- Geräteförderung: Angebote (bei >5.000 € drei Stück), bei Erwerbsimkern SVLFG-Nachweis, ggf. Betriebsnummer-Antragsformular (falls noch keine BN).
- Bio-Förderung: Bio-Zertifikat/Kontrollvertrag, De-minimis-Erklärung (bei >25 Völkern), Nachweis Völkerzahl (falls nicht offensichtlich).
- Imkern auf Probe: Teilnehmerliste oder Vereinbarung mit dem Probeimker, vielleicht ein kurzer Konzeptnachweis.
- Schulimkerei: Bestätigung der Schule über den Kurs, Teilnehmerliste der AG, etc.
- Fortbildung (allg.): Programm/Flyer der Veranstaltung, Teilnehmerliste, Belege für Ausgaben (Referentenquittung etc.).
- Betriebsnummer neu: Formular „Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer“ (gibt’s beim AELF oder im Förderwegweiser zum Download).
Bei allen Dokumenten gilt: gut lesbar scannen (möglichst PDF) und in iBALIS hochladen.
- Was hat es mit dem Projekt Bienengesundheit auf sich? – Wie oben erwähnt, fördert Bayern über den Tiergesundheitsdienst (TGD) diverse Leistungen rund um die Bienengesundheit. Für dich als Imker heißt das konkret: Du kannst Honigproben zur Analyse einsenden (z.B. auf Wassergehalt, Zuckerarten, evtl. Schadstoffe) und Wachsproben auf Rückstände untersuchen lassen – oft kostenlos, wenn du im TGD-Programm registriert bist. Finanziert wird das aus Landesmitteln. Auch die Faulbrut-Untersuchungen (Futterkranzproben) und die Tätigkeit der Bienensachverständigen werden so bezuschusst. Informiere dich beim TGD Bayern e.V. oder deinem Bienensachverständigen vor Ort, wie du diese Angebote nutzen kannst. Es ist sinnvoll, hier mitzuwirken, denn präventive Gesundheitsmaßnahmen schützen deinen Bestand – und sie schonen den Geldbeutel, da der Staat einen Großteil der Kosten trägt.
Zum Schluss sei gesagt: Die Förderlandschaft mag zunächst komplex wirken, aber sie bietet echten Mehrwert für uns Imker. Von finanziellen Zuschüssen beim Kauf teurer Schleudern bis hin zur Unterstützung der nächsten Imker-Generation ist für jeden etwas dabei. Nutze die Möglichkeiten – informiere dich, plane rechtzeitig und stell den Antrag fristgerecht. Dann steht dir der Zuschuss praktisch schon ins Haus. Viel Erfolg und weiterhin Freude mit deinen Bienen!
Weiterführende Links: Offizielle Infos und Formulare findest du im Förderwegweiser des StMELF (Kategorie Bienen), auf den Seiten des LVBI (Übersicht Förderung) und direkt im iBALIS-Portal. Bei Fragen helfen die Berater der AELF oder erfahrene Vereinskollegen gerne weiter – so wird die Bürokratie ein bisschen einfacher und du kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren: deine Bienen.
Quellen und weiterführende Links: Offizielle Infos und Formulare findest du im Förderwegweiser des StMELF (Kategorie Bienen), auf den Seiten des LVBI (Übersicht Förderung) und direkt im iBALIS-Portal. Bei Fragen helfen die Berater der AELF oder erfahrene Vereinskollegen gerne weiter – so wird die Bürokratie ein bisschen einfacher und du kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren: deine Bienen.
Förderung – Landesverband Bayer. Imker e.V.
https://www.lvbi.de/service/f%C3%B6rderung.html
Merkblatt zur Förderung von Imkereigeräten 2025
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_investiv_bienenfoerderung.pdf
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/investitionen-zuschuesse-fuer-imkereigeraete/index.html
Förderung für Imker in Bayern 2024 – Imkerverein
Höchstadt und Umgebung
https://imker-hoechstadt.de/foerderung-fuer-imker-in-bayern-2024/
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/oekoimkerei-unterstuetzung-der-zertifizierung/index.html
Merkblatt zur Öko-Imkerei
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_oekoimkern.pdf
Zuwendungen - Bürgerservice
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_787_L_13956-17
Bayern steigert Bio-Imker-Förderung - bienen&natur 10-2023