Fördermöglichkeiten für die Imkerei in Baden-Württemberg – Dein umfassender Leitfaden
Baden-Württemberg (BW) nimmt den Schutz der Bienen und die Förderung der Imkerei sehr ernst. Kein Wunder – mit rund 27.000 Imkern und etwa 190.000 Bienenvölkern steht jedes fünfte Bienenvolk Deutschlands in BW[1]. Honig- und Wildbienen leisten in unserem Bundesland einen unschätzbaren Beitrag für Landwirtschaft und Artenvielfalt. Deshalb unterstützt die Landesregierung dich als Imker mit zahlreichen Förderprogrammen, Zuschüssen und Initiativen. In diesem Leitfaden erfährst du alle Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg – von EU- und Landesprogrammen über Hilfen für Hobby- und Berufsimker bis hin zu speziellen Angeboten für Schulimkereien.
In diesem Ratgeber erfährst du, welche Anschaffungen gefördert werden, in welcher Höhe (inklusive Mindest- und Maximalbeträgen) und wie du Schritt für Schritt einen Förderantrag stellen. Dabei zeigen wir auch, wie Bienenzucht-Profi als Ihr Partner die Beschaffung erleichtert: Hier kannst du Bienen und Zubehör bequem beziehen und so die Förderung optimal nutzen. Bienenzucht-Profi bietet hochwertige Bienen (Bienenvölker, Ableger, Kunstschwärme) und sogar insel- und belegstellenbegattete Zuchtköniginnen mit Zuchtnachweis – alles, was du für eine erfolgreiche Imkerei benötigen, aus einer Hand.
Warum Baden-Württemberg Bienen und Imker unterstützt
Bienen sind wichtige Nutztiere und unerlässlich für die Bestäubung vieler Pflanzen. Der volkswirtschaftliche Wert der Bestäubungsleistung wird in Deutschland auf über 2 Milliarden Euro jährlich geschätzt[3]. In Baden-Württemberg hängen zahlreiche Obst- und Ackerbaukulturen von der Bestäubung durch Honigbienen ab. Entsprechend hoch ist das Interesse, die Imkerei zu fördern und Bienen zu schützen. Leider ist in vielen Regionen ein Rückgang der Bienenpopulationen zu verzeichnen[4] – das Land BW betrachtet den Bienenschutz daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe[4]. Durch verschiedene Fördermaßnahmen soll die Imkerei erhalten und zukunftsfähig gemacht, sowie die Gesundheit der Bienen verbessert werden[5][6]. Davon profitieren sowohl Hobbyimker (Freizeitimker), Erwerbsimker (Berufsimker) als auch Bildungseinrichtungen, die Kindern und Jugendlichen die Imkerei näherbringen möchten. Im Folgenden stellen wir dir die wichtigsten Programme und Unterstützungen in BW vor.
Landesweites Imkereiförderprogramm (EU-/Landesprogramm BW)
Die zentrale Förderung läuft in BW über ein spezielles Imkereiförderprogramm, das gemeinsam von der Europäischen Union und dem Land Baden-Württemberg finanziert wird. Offiziell trägt es den langen Namen „Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse“– praktisch geht es darum, die Bedingungen für Imkereien zu verbessern, insbesondere durch Aus- und Fortbildung.
Wer wird gefördert? Von diesem Programm können Einzelimker und Imker-Gemeinschaften ab 30 Bienenvölkern profitieren, außerdem die beiden Landesverbände der Imker (Badischer und Württembergischer Imkerverband) sowie die Landesanstalt für Bienenkunde an der Uni Hohenheim[8][9]. Die 30-Völker-Grenze bedeutet: Als kleiner Hobbyimker mit z.B. 5 oder 10 Völkern bekommst du keine direkte Finanzhilfe für deine eigene Ausrüstung – aber indirekt profitierst du dennoch (z.B. durch Schulungen oder durch Geräte, die dein Imkerverein dank Förderung anschafft und an Mitglieder verleiht). Sobald du jedoch mehr als 30 Völker betreust oder dich mit anderen Imkern zusammenschließt, kannst du auch Zuschüsse für Investitionen beantragen[10]. Für Berufsimker mit großem Betrieb gibt es darüber hinaus separate Förderung im Rahmen der Landwirtschaft (dazu später mehr).
Was wird gefördert? Das Imkereiförderprogramm umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir hier im Überblick vorstellen:
Zuschüsse und Förderungen für Bienen und Zucht (Bienenzuschuss) in Baden-Württemberg
Neben der Ausrüstung (weiter unten ausgeführt) fördert Baden-Württemberg auch Maßnahmen zur Verbesserung der Bienenzucht. Es gibt Zuschüsse für die Beschaffung hochwertiger Bienenköniginnen. Pro zugekaufter Königin werden pauschal 35 € als Förderung gewährt[11a]. Handelt es sich um eine besonders leistungsgeprüfte Zuchtkönigin (z.B. von anerkannten Züchtern mit Leistungsprüfung), sind sogar 150 € pro Königin möglich[11a]. Auf diese Weise soll die Qualität der Zucht verbessert und gutes Genmaterial verbreitet werden. Die Förderung ist allerdings begrenzt – in der Regel sind maximal zwei geförderte Königinnen pro Jahr und Zuchtstand möglich[12a].
Für Dich als Imker heißt das: Wenn Du Deine Völker mit neuen Königinnen verstärken möchtest, kannst Du über Deinen Landesverband vergünstigt an solche Königinnen gelangen. Die Abwicklung läuft zentral über die Landesverbände (Landesverband Badischer bzw. Württembergischer Imker) sofern du weniger als 30 Völker bewirtschaftest. Erfrage dort die aktuellen Modalitäten – oft werden Bestellungen von Königinnen gesammelt und über den Verband abgerechnet. So profitierst Du direkt von der Förderung, indem Du hochwertige Königinnen günstiger erhältst.
Einen direkten Zuschuss für den Kauf kompletter Bienenvölker (z.B. Ableger oder Schwärme) gibt es vom Land nicht für jeden einzelnen Imker. Allerdings unterstützen viele Imkervereine Neueinsteiger durch Mentorenprogramme. Auch hier lohnt es sich, bei Deinem Verein nachzufragen. Wenn Du selbst in neue Bienen investieren möchtest, findest Du hier zahlreiche Angebote – beispielsweise Kunstschwärme, Bienenvölker und Ableger oder Zuchtköniginnen die Du beim Fachhändler Bienenzucht-Profi bestellen kannst.
Gerätezuschuss für Imkereiausrüstung in Baden-Württemberg
Eine der wichtigsten Förderungen ist der Zuschuss für Investitionen in Imkerei-Geräte und Ausrüstung. Damit kannst Du z.B. den Kauf von moderner Technik zur Honigernte oder Wachsverarbeitung finanziell erleichtern. Der Zuschuss wird als Anteilfinanzierung von bis zu 30 % der netto Investitionskosten gewährt, maximal 20.000 € pro Antrag[1a]. Wichtig: Kleinere Zuschüsse unter 300 € werden nicht bewilligt[2a] – Deine geplante Anschaffung sollte also mindestens etwa 1.000 € netto kosten, damit sich der Antrag lohnt.
Welche Geräte werden gefördert? Unterstützt werden alle größeren Anschaffungen, die die Produktion und Vermarktung von Imkereiprodukten verbessern oder die Arbeit sicherer und effizienter machen. Dazu zählen zum Beispiel Honigschleudern, elektrische Entdeckelungsgeräte, Honigpressen, Edelstahl-Lagerbehälter, Rührwerke, Wachsschmelzer oder sogar elektronische Bienenstockwaagen. Nicht förderfähig sind hingegen Standard-Beutenteile (Magazine, Rähmchen etc.), Verbrauchsmaterialien oder gebrauchte Geräte.
Wenn Du Dir also etwa eine neue Honigschleuder anschaffen möchtest – beispielsweise bei Bienenzucht-Profi – kannst Du dafür einen ordentlichen Zuschuss erhalten. Wichtig ist, dass Du erst den Förderantrag stellst und den Bewilligungsbescheid abwartest, bevor Du die Bestellung tätigst. Kauf oder Auftragserteilung vor Bewilligung führen zum Ausschluss der Förderung[5a]. Plane Deine Investition also rechtzeitig. Der Antrag für das Auszahlungsjahr muss jeweils zwischen 1. Oktober und 31. Januar gestellt werden[6a] (z.B. Antragstellung Herbst/Winter 2025/2026 für Förderungen, die 2026 ausgezahlt werden sollen). Zuständig ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Freiburg, dort werden die Anträge geprüft und bewilligt.
Wie beantragen? Imker mit mindestens 30 Bienenvölkern können den Förderantrag selbst direkt stellen. Kleinere Imkereien unter dieser Schwelle müssen den Antrag über eine Imkergemeinschaft oder ihren Imkerverein in Zusammenarbeit mit dem Landesverband einreichen. In der Praxis bedeutet das: Wende Dich an Deinen regionalen Imkerverein oder Landesverband, wenn Du weniger Völker hast – dort hilft man Dir, Dich ggf. mit anderen zusammenzuschließen oder den Antrag gesammelt einzureichen. Du benötigst in jedem Fall eine Registriernummer (Betriebs-Nummer) vom Landwirtschaftsamt und einen Nachweis über die Völkerzahl. Alle erforderlichen Formulare und Merkblätter stellt das Land online bereit[8a]. Unter anderem musst Du einen Kosten- und Finanzierungsplan beifügen und nach Anschaffung die Rechnungen als Verwendungsnachweis einreichen.
Schulungen und Weiterbildung: Ein Schwerpunkt ist die Wissensvermittlung an (angehende) Imker. Das Land fördert Imker-Schulungen zu Themen wie Neuimkerkurse, Bienenhaltung, Bienengesundheit, Zucht, Honigverarbeitung, Vermarktung und Biodiversität[11][12]. Praktisch läuft das so: Dein Imkerverein oder Verband bietet kostenlose oder kostengünstige Kurse und Vorträge an – und erhält dafür vom Land Pauschalzuschüsse. Pro Schulungsveranstaltung gibt es zum Beispiel 130 € Zuschuss, bei Ganztagsveranstaltungen 260 €[13]. Voraussetzung ist meist, dass mindestens ~10 Teilnehmer dabei sind und keine Teilnahmegebühren erhoben werden[14]. Für dich als Imker bedeutet das: Nutze die breiten Weiterbildungsangebote in BW! Vom Anfängerlehrgang bis zur Zucht-Schulung – viele dieser Angebote sind dank Förderung für dich gratis oder sehr günstig. Lehr- und Demonstrationsmaterial: In Verbindung mit den Schulungen werden auch Lehrmaterialien und Ausstattung für Imkervereine bezuschusst[15]. Beispielsweise können die Imkerverbände für ihre Schulungsstätten Geräte anschaffen. Typische förderfähige Anschaffungen sind etwa Schaukästen, Lehrtafeln, Bienen-Modelle oder auch digitale Ausrüstung für Präsentationen (Beamer, Leinwand etc.)[13][16]. Dadurch sind Vereine in der Lage, moderne und anschauliche Ausbildungen anzubieten. Wenn also dein Imkerverein einen Lehrbienenstand oder Schulungsraum ausstattet, übernimmt das Land bis zu 75 % der Kosten solcher Anschaffungen[13][17] – du profitierst als Teilnehmer direkt davon. Zuschüsse für Ausrüstung (Investitionsförderung/ weiter oben bereits zusätzlich ausgeführt): Ein zentraler Baustein ist die Förderung von Imkerausrüstung – allerdings nur für Imkereien mit über 30 Völkern[10]. Das richtet sich vor allem an größere semi-professionelle Betriebe und Zusammenschlüsse (etwa wenn ein Imkerverein Geräte anschafft, die von vielen genutzt werden). Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, aber auch für Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Imkerei[18]. Konkret zählen dazu z.B.: Honigschleudern, Entdeckelungsgeräte, Rührwerke oder Honigpumpen, Wachsschmelzer und Geräte für die Mittelwachsherstellung, Lagertanks/Honigcontainer, Bienenstockwaagen (digitale Stockwaagen zur Trachtbeobachtung) und ähnliches Spezialgerät[11][16]. Selbst Wanderbienenwagen (Bienenstock-Anhänger) sind förderfähig, aber in ihrem Fall mit geringerer Quote. Die Förderhöhe beträgt in der Regel zwischen 30 % und 75 % der Kosten (netto) je nach Gegenstand[17]. Viele Geräte werden mit ca. 40–50 % bezuschusst, Standardausrüstung hingegen (Beuten, Schutzkleidung, Gebrauchtgeräte etc.) ist von der Förderung ausgeschlossen[16]. Wichtig: Du musst vor dem Kauf einen Förderantrag stellen und mehrere Angebote einholen (Preisvergleich) – wie das genau funktioniert, erklären wir im Abschnitt „Antragstellung Schritt für Schritt“. Nach Bewilligung kaufst du die Geräte, reichst Rechnungen ein und erhältst dann den Zuschuss ausgezahlt. Beachte auch, dass du geförderte Ausrüstung mindestens 3 Jahre zweckgebunden nutzen musst (also nicht gleich verkaufen oder zweckentfremden) – andernfalls kann das Land den Zuschuss zurückfordern[16]. Bekämpfung der Varroa-Milbe: Die Varroa-Milbe ist als Bienenschädling Nr. 1 eine große Herausforderung für alle Imker. Baden-Württemberg stellt daher jährlich erhebliche Mittel (bis 150.000 €) bereit, um die Varroa-Behandlung zu unterstützen[7]. Konkret heißt das: Du kannst als Imker die gängigen Tierarzneimittel zur Varroa-Bekämpfung vergünstigt oder kostenlos erhalten[20]. Zu den förderfähigen Mitteln gehören z.B. Ameisensäure 60%, Oxalsäure-Präparate (Oxuvar, VarroMed), Thymol-Streifen (ApiLifeVar) und ähnliche zugelassene Mittel[21]. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg organisiert in Zusammenarbeit mit den Imkerverbänden die Bestellung und Ausgabe dieser Medikamente. In der Praxis läuft es oft so ab: Dein Imkerverein sammelt zu Jahresbeginn (meist bis Februar) die Bedarfe der Mitglieder und bestellt dann zentral. Du meldest also deinem Vereinsobmann, welche Mittel du für deine Völker brauchst. Typisch darf man pro Volk nur eine bestimmte Menge beziehen (z.B. ~1 Liter Ameisensäure pro Volk und Jahr, xy ml Oxuvar für 5 Völker usw.), damit die Mengen realistisch bleiben[22][23]. Die Kosten für dich sind deutlich reduziert: Beispielsweise kostet 1 Liter Ameisensäure ~5,20 € und eine Flasche Oxuvar ~5 € im geförderten Bezug[21] – das ist weit unter Marktpreis. Finanziert wird der Rest durch Landesmittel. Die Bestellung und Bezahlung musst du in der Regel bis Anfang März über deinen Verein abwickeln[24], die Ausgabe der Medikamente erfolgt dann oft im Sommer vor der Behandlungssaison. Informiere dich also rechtzeitig bei deinem Verein über die Varroa-Bestellaktion jedes Jahr. Auf diese Weise stellt das Land sicher, dass alle Imker – ob Hobby oder Profi – Zugang zu wirksamen und günstigen Behandlungsmitteln haben, um die Bienengesundheit zu erhalten. Honiguntersuchungen: Qualität ist das A und O bei der Direktvermarktung von Honig. In BW kannst du kostenlose bzw. geförderte Honiganalysen in Anspruch nehmen[20]. Dank EU-Mitteln bieten die Landesanstalt für Bienenkunde (Uni Hohenheim) und die Imkerverbände ein jährliches Kontingent an Laboruntersuchungen an[26][27]. Untersucht werden kann z.B. der Wassergehalt, HMF-Gehalt, Zuckerzusammensetzung und andere Qualitätsparameter deines Honigs – wichtig, um die Vorgaben des Deutschen Imkerbundes für Honiggüte zu erfüllen. Auch Pollenanalysen (für Sortenhonig-Nachweis) sind möglich. Die Abwicklung läuft meist über den Imkerverband: Auf der Website deines Landesverbands findest du ein Formular oder Link (bei Württemberg z.B. über die Uni Hohenheim)[26][27]. Du sendest eine Honigprobe ein und erhältst dann das Analyseergebnis; die Kosten trägt größtenteils das Förderprogramm. Dieses Angebot lohnt sich gerade für Nebenerwerbs- und Hobbyimker, die ihren Honig zertifizieren oder überprüfen lassen möchten, ohne hohe Laborkosten tragen zu müssen. Zucht und angewandte Forschung: Baden-Württemberg investiert auch in die Zukunft der Imkerei durch Förderung der Bienenzucht und Forschung. So werden zum Beispiel Zuchtprogramme für Bienenköniginnen unterstützt – etwa durch Zuschüsse für Zuchteinrichtungen, Belegstellen (Begattungsstationen) und den Aufbau von Vatervölkern mit ausgewählten Drohnenlinien[28]. Die beiden Landesimkerverbände können Fördermittel abrufen, um Königinnenzuchtkurse oder Leistungsprüfungen zu finanzieren. Ebenso fließen Gelder an die Landesanstalt für Bienenkunde (Uni Hohenheim) für angewandte Forschungsprojekte. Diese Forschung kommt letztlich allen Imkern zugute, sei es durch neue Erkenntnisse zur Varroa-Bekämpfung, Verbesserung der Bienenhaltung oder Entwicklung von z.B. varroatoleranten Bienen. Die Uni Hohenheim betreibt z.B. Untersuchungen zur Zucht auf Varroa-Resistenz und zur Bienen-Gesundheit, die vom Land mitfinanziert werden[30]. Auch Laborkapazitäten (etwa für Diagnose von Bienenkrankheiten) werden gefördert. Für dich als Imker heißt das: Du profitierst mittelbar von besseren Bienen und neuen Methoden, ohne dafür direkt zahlen zu müssen. Übrigens wird auch die Durchführung von Honig- und Wachsanalysen wissenschaftlich begleitet und verbessert – ebenfalls Teil der förderfähigen Maßnahmen.
Wichtig: All diese Teilmaßnahmen gehören zum selben Landes-Förderprogramm, das in Abstimmung mit der EU läuft. Die verschiedenen Antragsfristen und Zuständigkeiten sind klar geregelt: Imkervereine und Verbände müssen ihre Förderanträge (für Schulungen, Vereinsgeräte etc.) in der Regel bis 10. August jeden Jahres beim Regierungspräsidium Freiburg einreichen. Einzelimker (ab 30 Völkern) stellen ihre Investitionsanträge zwischen dem 1. Oktober und 1. Februar (siehe nächster Abschnitt zum Antrags-Prozedere). Doppelförderungen sind ausgeschlossen – man kann also nicht für dasselbe Gerät zwei verschiedene Töpfe anzapfen[33]. Das Regierungspräsidium Freiburg fungiert landesweit als Bewilligungsstelle für die Imkereiförderung[34]. Die Zusammenarbeit mit den Imkerverbänden ist eng: Sie helfen bei der Abwicklung und beraten die Imker. So wendet sich z.B. ein „normaler“ Hobby- oder Nebenerwerbsimker meist zunächst an seinen Verband, wenn er einen Antrag stellen will, während Großimkereien (Berufsimker) direkt das RP Freiburg kontaktieren können[35]. Im nächsten Kapitel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie eine Antragstellung konkret abläuft.
Schritt-für-Schritt: Wie stelle ich einen Imker-Förderantrag?
Die Vielzahl an Fördermaßnahmen kann zunächst verwirrend wirken. Doch keine Sorge – wir führen dich nun Schritt für Schritt durch den Antragsprozess, insbesondere für die Ausrüstungsförderung, da diese für viele Imker am interessantesten ist. Auch für andere Förderungen (z.B. Bio-Förderung oder Schulimkerei) geben wir dir Hinweise zur Antragstellung.
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen und Informationen einholen – Überlege zunächst, für welche Förderung du infrage kommst. Hast du mindestens 30 Bienenvölker und möchtest z.B. eine größere Anschaffung tätigen (Honigschleuder, Wachsschmelzer etc.)? Dann kommt die Investitionsförderung aus dem Imkereiprogramm in Betracht[10]. Bist du hauptberuflicher Imker mit Betriebsnummer? Dann könntest du auch eine Agrarinvestitionsförderung (AFP) prüfen (dazu später mehr). Willst du als Schule eine Imkerei gründen? Dann gibt es einen speziellen Zuschuss der Imkerverbände (siehe Abschnitt Förderung für Schulimkerei). – Informiere dich über die aktuellen Richtlinien: auf den Webseiten des Landwirtschaftsministeriums BW oder deines Imkerverbands findest du Merkblätter und Formulare[36][37]. Dort steht genau, was förderfähig ist und welche Bedingungen gelten. Bei Unklarheiten kannst du auch die Spezialberatung Imkerei bei den Regierungspräsidien kontaktieren[38] – in BW gibt es Fachberater, die dir telefonisch weiterhelfen.
Schritt 2: Angebote einholen und Planung der Anschaffung – Für Investitionen musst du vor dem Antrag Preisangebote einholen. In BW gilt: Kosten über 410 € müssen plausibilisiert werden, meist durch mindestens drei Vergleichsangebote[16]. Also: Suche dir z.B. drei Angebote für die Honigschleuder, die du kaufen möchtest, von verschiedenen Herstellern oder Händlern (wichtig ist, dass die Angebote vergleichbar sind in Leistung/Größe). Das günstigste Angebot bildet die Basis für die Förderung – wenn du ein teureres Modell nimmst, trägt den Mehrpreis meist du selbst[16]. Achte darauf, dass auf den Angeboten Details zum Gerät stehen (Typ, Kapazität etc.). Plane auch den Finanzierungsanteil ein, den du selbst tragen musst (bei 50 % Förderung z.B. die andere Hälfte). Für bestimmte Großanschaffungen (z.B. Wanderwagen) kann es Sonderregeln geben – hier ggf. frühzeitig mit dem Verband/RP Rücksprache halten, da dafür eine Zustimmung vorab nötig sein kann.
Schritt 3: Formulare ausfüllen – Lade dir die aktuellen Antragsformulare herunter. Für die Investitionsförderung gibt es in BW ein Formular „Förderantrag Investitionen in Ausrüstungen“[39] sowie ergänzend Finanzierungsplan- und Beleglisten[40]. Fülle den Förderantrag sorgfältig aus. Typische Angaben sind: deine Kontaktdaten und ggf. Betriebsnummer, Zahl der Völker, Liste der Geräte die du kaufen willst (mit Kosten laut Angebot), Summe der förderfähigen Kosten, beantragte Förderung etc. Lege die eingeholten Angebote bei (oft in Kopie) und ggf. technische Beschreibungen. Wichtig: Halte die Fristen ein – für Ausrüstungsanträge gilt Einreichung zwischen 1. Oktober und 1. Februar (d.h. z.B. für Förderperiode 2024 musst du zwischen 1.10.2023 und 1.2.2024 den Antrag stellen)[32]. Anträge außerhalb dieses Zeitfensters werden nicht berücksichtigt! Für Vereinsmaßnahmen (Schulungen usw.) gelten andere Fristen (meist bis August, wie oben erwähnt). Unterschreibe den Antrag und sende ihn an die Bewilligungsbehörde – das ist das Regierungspräsidium Freiburg, Abt. Ländlicher Raum. Die genaue Anschrift steht meist auf dem Formular. Viele Imkerverbände sammeln die Anträge ihrer Mitglieder und schicken sie gebündelt weiter – frage ggf. deinen Vereinsvorsitzenden, ob du den Antrag über den Verband einreichen sollst oder direkt.
Schritt 4: Bewilligung abwarten – Nach der fristgerechten Antragstellung heißt es erstmal warten. Das RP Freiburg prüft alle Anträge. Eventuell meldet man sich bei dir für Rückfragen oder Korrekturen. Wenn alles passt und noch Budget vorhanden ist, erhältst du einen Bewilligungsbescheid (schriftlich oder per E-Mail) um Frühjahr/Sommer. Darin steht, welche Ausgaben genehmigt wurden und in welcher Höhe du einen Zuschuss erhältst (z.B. 50 % bis max. Betrag X). Erst nach Erhalt des Bescheids darfst du die geförderten Sachen kaufen! Anschaffungen, die vorab getätigt wurden (vor Bewilligung), sind von der Förderung ausgeschlossen[41]. Dieser Grundsatz („Bewilligung vor Umsetzung“) ist wichtig, um Fördermissbrauch zu vermeiden.
Schritt 5: Anschaffung durchführen – Jetzt kannst du das gewünschte Equipment tatsächlich bestellen/kaufen. Kaufe idealerweise genau die Gegenstände gemäß dem Angebot, das du eingereicht hast. Falls sich doch etwas ändert (z.B. du nimmst ein vergleichbares Modell eines anderen Herstellers, weil das ursprüngliche nicht lieferbar ist), informiere die Bewilligungsstelle vorsichtshalber. Hebe alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf – du brauchst sie für den Verwendungsnachweis.
Schritt 6: Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag stellen – Nachdem du alles beschafft und bezahlt hast, musst du noch die Mittel abrechnen, um dein Geld zu bekommen. Dazu stellst du einen Auszahlungsantrag (Formular ebenfalls auf der Webseite, z.B. „4.4 Auszahlungsantrag Investitionen“[42]). Dem fügst du die Kopien der Rechnungen und einen Belegliste bei, aus der die Kosten ersichtlich sind[42]. Reiche dies wiederum beim RP Freiburg ein. Wichtig: Halte die Frist ein, die im Bescheid genannt ist (oft musst du bis spätestens Herbst des Bewilligungsjahres abgerechnet haben, damit die Auszahlung noch im selben Haushaltsjahr erfolgen kann). Wenn alles vollständig ist, wird dir anschließend der Zuschussbetrag auf dein Konto überwiesen. Damit hast du es geschafft – Glückwunsch zur erfolgreichen Förderung! Denke daran, die angeschafften Geräte nun auch im Sinne der Förderung zu nutzen und aufzubewahren (siehe Zweckbindungsfrist).
Schritt 7: Dokumentation und Aufbewahrung – Bewahre alle Unterlagen zum Förderprojekt mindestens einige Jahre auf. Es kann Stichprobenprüfungen geben. Außerdem musst du, falls in den kommenden 3 Jahren etwas mit dem Gerät passiert (Diebstahl, Defekt, Verkauf), die Behörde informieren[43]. In der Praxis ist es selten, dass hier etwas nachgefordert wird, aber es gehört zur Sorgfalt dazu.
Für andere Förderbereiche läuft die Antragstellung ähnlich ab, aber oft einfacher:
Varroa-Behandlungsmittel musst du nicht selbst beantragen – hier reicht es, dich rechtzeitig bei deinem Verein zu melden, der die Bestellung koordiniert (siehe oben). Es gibt meist ein einfaches Bestellformular des Vereins oder Verbands. Halte dich an die dort genannten Termine (Bestellung und Abholung). Eine offizielle Antragstellung bei der Behörde ist für dich als Imker hierbei nicht nötig, das läuft gesammelt über die Verbände. Honiguntersuchungen: Hier entfällt ein „Antrag“ im klassischen Sinn. Du nutzt einfach das Angebot, solange das Kontingent verfügbar ist. Bestelle die Analysen über den Link deines Verbands (z.B. Online-Formular bei Hohenheim)[26] und gib die erforderlichen Proben ab. Die Kosten musst du i.d.R. nicht vorstrecken – das Labor rechnet direkt über das Förderprojekt ab. Schulungszuschüsse: Werden von Vereinen/Verbänden beantragt, nicht von dir als Teilnehmer. Wenn du als Referent einen Kurs hältst, kann dein Verein dafür die Pauschale abrufen (Formular Teilnehmerliste etc. ausfüllen und an den Landesverband geben)[44]. Als normaler Imker profitierst du einfach von den kostenlosen Schulungen, ohne selbst Anträge zu stellen.
Im Zweifel gilt: Frage immer beim Landesverband Badischer bzw. Württembergischer Imker nach – die Geschäftsstellen helfen ihren Mitgliedern gern bei Förderfragen, kennen die Abläufe und haben auch die Formulare parat. Viele Verbände haben die Unterlagen online gestellt und bieten Merkblätter mit zusätzlichen Tipps[37].
Förderung für Bio-Imkerei in BW
Neben dem allgemeinen Imkereiprogramm gibt es in Baden-Württemberg spezielle Unterstützung, wenn du ökologisch imkerst, also nach den Richtlinien des Bio-Siegels arbeitest. Die Umstellung auf Bio-Imkerei und deren Mehraufwand wird über das Landesprogramm „Stärkung des ökologischen Landbaus“ honoriert[45]. Dieses Programm richtet sich zwar hauptsächlich an Landwirte mit Bio-Anbau – aber Bio-Imkereien sind ausdrücklich eingeschlossen[46].
Was wird gefördert? Du erhältst als Bio-Imker einen jährlichen Zuschuss von 7,50 € pro Bienenvolk[47]. Dieser Betrag klingt auf den ersten Blick gering, aber er soll symbolisch den Mehraufwand im Bio-Betrieb honorieren (z.B. Verzicht auf bestimmte chemische Mittel, teurere Bio-Zuckerfütterung, aufwändigere Betriebsführung). Wichtig: Es zählen nur Völker, die nachweislich bio-zertifiziert sind. Pro Imkereibetrieb werden mindestens 50 € und höchstens 275 € pro Jahr ausgezahlt[48][49] – das entspricht etwa 7 bis 37 Völkern, die voll angerechnet werden. Große Bio-Wanderimkereien mit 100 Völkern bekommen also ebenfalls max. 275 €. Dieses Programm läuft aktuell bis Ende 2025[49] (danach wird es evtl. verlängert oder angepasst).
Wie beantragen? Der Antrag für den Bio-Zuschuss ist relativ unkompliziert: Zuständig ist in BW der Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) in Stuttgart[50] – etwas ungewöhnlich, aber dieser Verband verwaltet die Auszahlung an alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe, inklusive Bio-Imker. Du musst bis 15. September jedes Jahres einen formlosen Antrag dort stellen[50]. Dem Antrag fügst du deine Bio-Zertifikat-Bescheinigung bei (die Bescheinigung der Öko-Kontrollstelle, dass dein Betrieb den EU-Bio-Regeln entspricht)[51]. Außerdem musst du eine „De-minimis“-Erklärung abgeben, dass du nicht über eine gewisse Summe an Staatshilfen kommst – ein bürokratischer Standard bei solchen kleineren Förderbeträgen[50]. Das Formular dafür gibt’s beim LVEO oder online. Wichtig ist, dass du durchgängig einen gültigen Kontrollvertrag hast (mindestens vom 1. März bis 31. Dezember des Jahres)[51]. Hast du alles fristgerecht eingereicht, bekommst du deinen Zuschuss ausgezahlt (meist gegen Jahresende). Dieses Geld ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)[52] – du musst also keine Verwendungsnachweise außer der Bio-Bescheinigung erbringen.
Beachte, dass du nicht gleichzeitig den Bio-Zuschuss über dieses Programm und eine andere Bio-Prämie (z.B. aus dem Agrarumweltprogramm FAKT, Maßnahme D2 „Ökolandbau“) beziehen darfst[53]. Für die meisten reinen Imkereibetriebe ist letzteres aber ohnehin irrelevant, da FAKT eher für Landwirte mit Flächen gedacht ist. Fazit: Wenn du als kleiner Imker auf Bio umstellst, nimm die paar Euro pro Volk ruhig mit – es ist ein netter Anerkennungs-Bonus vom Land Baden-Württemberg für deine nachhaltige Wirtschaftsweise.
Förderung für Erwerbsimker: Agrarinvestitionsprogramm (AFP) und Diversifizierung
Professionelle Imkereien mit größerem Maßstab haben in BW neben den speziellen Imkerprogrammen auch Zugang zu den allgemeinen Agrarförderungen. Die Landesregierung stellt klar: Erwerbsimkereien sind landwirtschaftlichen Betrieben gleichgestellt und können entsprechend in Investitionsförderprogrammen berücksichtigt werden[54]. Insbesondere können Berufsimker das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) in Anspruch nehmen[54].
Das AFP ist ein Programm, das der Modernisierung von Landwirtschaftsbetrieben dient – in BW wird es aus Landes- und Bundesmitteln gespeist (GAK, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur). Für Imker bedeutet das: Wenn du z.B. eine größere Imkereihalle, Schleuderraum, Lagerstätte oder fahrbare Wanderwagen bauen/anschaffen willst, kannst du einen AFP-Zuschuss beantragen[54][55]. Förderfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, also Gebäude, Maschinen, Einrichtungen, die der Imkerei dienen[54]. Auch Erschließungsmaßnahmen (z.B. Versorgungsanschlüsse für einen Neubau) können dazu gehören[54]. Die Förderquote im AFP liegt je nach Vorhaben und Betriebsgröße oft bei 20–40 % der Investitionssumme, teilweise mit Obergrenzen. Da AFP ein kompetitives Programm ist, muss man einen Antrag über das jeweilige Landratsamt (Agrarförderstelle) stellen. Wichtig ist hier eine gute Planung und Abstimmung: Am besten lässt du dich von der Landwirtschaftsbehörde beraten, ob dein Vorhaben Aussicht auf Förderung hat. Ein Imkereibetrieb sollte einen Gewerbeschein oder eine Registriernummer als landw. Betrieb haben, um teilnahmeberechtigt zu sein. In den letzten Jahren wurden immer wieder Imkereien über AFP gefördert – z.B. für moderne Honigverarbeitungsräume oder Lagerkapazitäten.
Neben AFP gibt es auch das Programm „Diversifizierung“, das in BW angeboten wird[56]. Dieses fördert landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in Weiterverarbeitung und Vermarktung ihrer Produkte[57]. Für Imker könnte das z.B. interessant sein, wenn du einen Hofladen, Imkereimuseum oder Veredelungsproduktion (Herstellung von Met, Kosmetik aus Bienenwachs usw.) aufbauen möchtest. Über Diversifizierungs-Förderung lässt sich u.U. Ausstattung für Direktvermarktung, Schaukasten für Tourismus usw. bezuschussen[57]. Die Bedingungen ähneln dem AFP, aber der Fokus liegt auf dem Schaffen eines zusätzlichen Einkommenszweigs. Auch hier empfiehlt sich frühzeitige Beratung durch die Förderstellen, da die Mittel begrenzt und Antragsrunden terminiert sind.
Tipp: Wenn du Erwerbsimker bist, nutze die Expertise der Landesanstalt für Bienenkunde und der Fachberater: Sie können möglicherweise beratend unterstützen, ob deine Investition eher im speziellen Imkerprogramm (bis 30.000 €) oder im großen AFP (für sehr hohe Beträge) besser aufgehoben ist. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag bestätigte das Ministerium, dass das Land sowohl über das Imkereiförderprogramm (für Gerätschaften ab 30 Völkern) als auch über AFP/Diversifizierung die Imkerei stärkt[6][56]. Es lohnt sich also, alle Register zu ziehen, wenn du größere Pläne hast.
Förderung für Schulimkerei und Jungimker-Projekte
Baden-Württemberg möchte nicht nur bestehende Imker unterstützen, sondern auch Nachwuchs fördern. Ein toller Weg, Kinder und Jugendliche für Bienen zu begeistern, sind Schulimkereien. Tatsächlich gibt es eine wachsende Zahl von Schulen in BW, die eigene Bienenstände betreuen – oft als Arbeitsgemeinschaft (AG) oder Projekt im Rahmen der Umweltbildung. Dafür gibt es gezielte Hilfen:
Zuschuss für Neugründung einer Schulimkerei: Die beiden Landesimkerverbände in BW haben ein Förderprogramm aufgelegt, um Schulen den Start mit Bienen zu erleichtern. Wenn deine Schule (oder die Schule deines Kindes) eine Imker-AG ins Leben rufen will, könnt ihr vom Verband einen einmaligen Zuschuss von 500 € erhalten[58]. Dieser Zuschuss kann z.B. für die Anschaffung der Grundausstattung genutzt werden: Beuten, Schutzkleidung für Schüler, vielleicht ein kleines Schleuder-Set oder Lehrmaterialien. Voraussetzungen: Die Schule muss in Baden-Württemberg liegen – je nach Region ist der Landesverband Badischer Imker (für den Landesteil Baden) oder der Landesverband Württembergischer Imker zuständig[59]. In der Regel sollte ein engagierter Imker (Lehrer oder extern als Pate) mit an Bord sein, der das Projekt fachlich begleitet. Die Antragstellung ist bewusst unkompliziert gehalten: Ein formloser Antrag reicht, aus dem hervorgeht welche Schule die Schulbienen halten will, wer Ansprechperson ist, und eine grobe Beschreibung des Vorhabens (mit Unterschrift der Schulleitung)[60]. Diesen Antrag sendet man per Post oder E-Mail an den jeweiligen Landesverband (Adresse bzw. E-Mail sind auf den Verbandsseiten verfügbar, z.B. [email protected])[61]. Wird der Antrag bewilligt, zahlt der Verband die 500 € aus – und erwartet dann innerhalb von 6 Monaten Belege (Rechnungskopien) über die getätigten Anschaffungen als Nachweis[62]. Dieses unbürokratische Vorgehen hat bereits vielen Schul-Imkerprojekten Starthilfe gegeben. Tipp: Nehmt möglichst früh Kontakt mit dem Imkerverband auf; oft können diese auch beraten, welche Ausrüstung sinnvoll ist.
Unterstützung durch Imkervereine vor Ort: Fast überall in BW gibt es örtliche Imkervereine, die sich über Schulimkerei-Initiativen freuen. Sie helfen z.B. mit Leihvölkern (mancher Imker stellt einer Schule im Frühjahr ein Volk zur Verfügung) oder mit Geräten aus dem Vereinsbestand. Auch stellen Vereine manchmal erfahrene Imkerpaten, die gemeinsam mit Lehrkräften die Betreuung der Schulbienen übernehmen. Dieses ehrenamtliche Engagement kann man zwar nicht als „Förderprogramm“ beantragen, aber du solltest es unbedingt nutzen: Vernetze dich mit dem lokalen Imkerverein, wenn du eine Schulimkerei starten willst! So manche Schule hat auf diesem Weg kostenlose Ableger, günstigen Zugang zu Zucker fürs Einfüttern oder praktisches Imkerwissen erhalten.
Externe Fördermittel für Schulprojekte: Neben den Imkerverbänden gibt es Stiftungen und Initiativen, die Schulbienen-Projekte finanziell fördern. Ein Beispiel ist die Stiftung Bildung, die in BW bereits ein Projekt namens „Schulbienen“ unterstützt hat. An der Gewerblichen Schule Ehingen konnten Jugendliche einer VABO-Klasse (Vorqualifizierungsklasse) eine Imkerei aufbauen – eine Stiftung finanzierte der Schule sogar eine Honigschleuder und weitere Ausrüstung[63]. Möglich machte dies die Karl Schlecht Stiftung zusammen mit der Stiftung Bildung im Rahmen eines Fonds „Bildung für nachhaltige Entwicklung“[64]. Dieses Projekt verband Integration (geflüchtete Schüler arbeiteten mit) und Umweltbildung und diente als Modell. Die Lektion daraus: Wenn ihr eine innovative Idee habt (z.B. Imkern mit Schülern zur Förderung von Nachhaltigkeit), kann es sich lohnen, bei Bildungsstiftungen oder Umweltstiftungen anzuklopfen. Oft gibt es Wettbewerbe oder Förderpreise. Im Jahr 2025 z.B. lief in BW ein Wettbewerb „Wildbienenschutz an Schulen“, bei dem weiterführende Schulen sich bewerben konnten, um kostenlos Nisthilfen für Wildbienen samt Unterrichtsmaterial zu gewinnen[65]. Solche Chancen solltet ihr im Auge behalten – sie bringen Sachmittel und Aufmerksamkeit für euer Projekt.
Last but not least unterstützt das Land BW Schulimkereien indirekt auch über die allgemeine Imkereiförderung: Schulungen für Jungimker oder Lehrmittel sind dort eingeschlossen[15]. Zudem sind Bienen AGs manchmal in größere Programme eingebunden, etwa das Landesprogramm „Nachhaltigkeit lernen“ oder kommunale Umweltinitiativen. Zwar gibt es kein eigenes Landes-Förderprogramm nur für Schulbienen, doch durch Kombination der genannten Hilfen (500 € Verbandszuschuss, ggf. Sponsorengelder von Fördervereinen, Hilfe vom Imkerverein) ist die Finanzierung einer Schulimkerei in BW durchaus realisierbar.
Regionale Initiativen und weitere Unterstützung für Bienen in BW
Über die beschriebenen Programme hinaus gibt es in Baden-Württemberg zahlreiche regionale Initiativen, die direkt oder indirekt Imkern und Bienen zugutekommen. Hier einige erwähnenswerte Punkte:
Imkervereine und Landesverbände: Die Organisation der Imker in BW ist selbst eine wichtige Stütze. Als Mitglied profitierst du von Haftpflichtversicherung, Bezug von Fachzeitschriften und vergünstigtem Material (z.B. Zuckersirup-Sammelbestellungen) – vieles davon wird durch die Verbände mit ermöglicht. Die Landesverbände betreiben auch Imkerschulen (z.B. in Heidelberg und in Dornstetten-Obermusbach), wo Praxiskurse angeboten werden[59]. Diese Einrichtungen wurden teils mit Förderung aufgebaut und dienen jetzt als dauerhaftes Bildungsangebot. Zudem führen die Verbände Forschungsprojekte mit Universitäten durch (z.B. zur Zucht der Dunklen Biene in Kocherwald) und engagieren sich politisch für imkerfreundliche Rahmenbedingungen. All das kann man als indirekte Förderung der Imkerschaft ansehen. Beratung und Fachstellen: In BW gibt es vier regionale Bienenfachberater bei den Regierungspräsidien (in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) sowie den Bienengesundheitsdienst (BGD) beim Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt in Aulendorf und beim Chemischen Untersuchungsamt Freiburg[66]. Diese Stellen werden vom Land finanziert und bieten kostenlose Beratung bei Fragen zu Bienenkrankheiten, Völkerführung und Tracht. Auch Untersuchungen auf Bienenkrankheiten (Amerikanische Faulbrut etc.) werden teils kostenlos vom BGD durchgeführt. Für dich als Imker bedeutet das: Du hast ein Netz an Ansprechpartnern, die dir im Problemfall helfen – ein nicht-monetärer, aber sehr wertvoller Support. Blühflächen-Programme und Artenschutz: Ein Schlüsselfaktor für vitale Bienen ist eine gute Tracht und vielfältige Landschaft. Hier gibt es in BW einige Programme, von denen du indirekt profitierst. Das Agrarumweltprogramm FAKT fördert zum Beispiel Landwirte, die Blühstreifen und Blühflächen ansäen, extensiv Wiesen bewirtschaften oder alte Obstwiesen erhalten. Über 25.000 Hektar Blühstreifen wurden so 2020 in BW angelegt – quasi Bienenweiden im Umfang von 25.000 Fußballfeldern! Weiter gibt es das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ mit dem Naturschutzbund (NABU): Hier erhalten jedes Jahr rund 15 Kommunen in BW eine Förderung, um öffentliche Grünflächen in insektenfreundliche Blühparadiese umzuwandeln[68]. Wild- und Honigbienen finden dort neue Nahrung. Als Imker merkst du vielleicht, dass deine Bienen plötzlich an städtischen Blumenwiesen sammeln – danke dieser Initiative. Auch viele Landkreise verteilen kostenlos Saatgut an Bürger für Bienenweiden im Garten. Das Land BW stellt Mittel über den Naturschutzfonds zur Verfügung, mit denen Verbände Projekte für Wildbienen & Co. umsetzen[69]. Zwar fließt dieses Geld nicht direkt an dich als Imker, aber es verbessert die Umweltbedingungen für deine Bienen erheblich. Halte also Ausschau nach lokalen Aktionen wie „Bienenfreundlicher Landkreis“ oder Streuobstprogrammen – oft kannst du dich einbringen und davon profitieren (z.B. durch Patenschaften für Obstbäume, die gute Bienenweiden abgeben). Private Sponsoren und Kooperationen: Manchmal ergeben sich auch regionale Sponsorings – etwa wenn ein Unternehmen vor Ort ein Bienenprojekt unterstützt. In BW gibt es Fälle, wo Firmen Schulimkereien finanzieren oder Patenschaften für Bienenvölker übernehmen (z.B. auf Firmendächern in Stuttgart, Karlsruhe etc.). Solche Kooperationen können Win-Win-Situationen sein: Der Imker erhält finanzielle Unterstützung oder Stellplätze, die Firma tut etwas für Umwelt und Öffentlichkeitsarbeit. Informiere dich, ob es in deiner Region Initiativen wie „Bienen willkommen“ oder „BeeCorporate“ gibt.
Bienenzucht-Profi als Bezugsquelle: Für den praktischen Aufbau neuer Völker (keine direkte Förderung in BW) findest du bei Bienenzucht-Profi.de alles Nötige. Du kannst z.B. fertige Bienenableger (Jungvölker) oder Kunstschwärme bequem online kaufen. Beide Optionen liefern Ihnen ein startbereites Bienenvolk mit Königin – ideal, um Ihren Bestand zu vergrößern. Bienenzucht-Profi bietet Ableger in gängigen Beutenmaßen (z.B. Zander, DN, Dadant US, Dadant Blatt, Langstroth, Zadant, Zander 1,5 und DN Anderthalb) sowie Kunstschwärme verschiedener Bienenrassen Bienenvolk kaufen und Kunstschwarm bestellen. Damit hast du schnell neue, gesunde Völker, ohne erst auf Schwärme warten oder umständlich suchen zu müssen. Natürlich benötigen neue Bienen auch ein Zuhause: Passende Bienenbeuten (Beutenkästen) kannst du ebenfalls bei Bienenzucht-Profi erwerben – von robusten Holzbeuten bis zu leichten Styroporbeuten, je nach Vorliebe.
Zusammengefasst lässt sich sagen: In Baden-Württemberg existiert ein breiter Fördermix für Imker und Bienen. EU, Bund, Land, Verbände, Kommunen und private Förderer – alle ziehen an einem Strang, um die Bienenhaltung zu erhalten und die Bestäuber zu schützen. Egal ob du als Hobbyimker ein paar Völker im Garten pflegst, als Berufsimker einen Wanderbetrieb mit Hunderten Völkern führst oder in der Schule mit Kindern ein Bienenprojekt startest – irgendwo gibt es die passende Unterstützung für dich. Nutze die Möglichkeiten, stelle Anträge, vernetze dich mit anderen Imkern. Jede geförderte Schulung, jedes geförderte Gerät und jede Blühfläche hilft dabei, dass es unseren Bienen in Baden-Württemberg gut geht und die Imkerei eine blühende Zukunft hat.
Zum Abschluss findest du noch eine Übersichtstabelle mit den wichtigsten Fördermaßnahmen in BW, der jeweiligen Förderhöhe und wer dafür zuständig ist. So hast du alle Infos auf einen Blick:
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Fördermaßnahme |
Höhe/Zuschuss |
Träger/Zuständig |
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Imkereiförderprogramm BW (EU+Land) – Schulungen |
130 € pro Schulung (Tageskurs 260 €)[13] |
Land BW via Imkerverbände (RP Freiburg Bewilligung) |
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Imkereiförderprogramm BW – Ausrüstung (>30 Völker) und Bienenköniginnen |
Anteilfinanzierung ca. 30–75 % der Kosten[17] sowie Bienenköniginnen 35-150€ |
Land BW/EU (RP Freiburg), Abwicklung teils über Verbände
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Imkereiförderprogramm BW – Varroa-Behandlungsmittel |
Staatl. gefördert, stark vergünstigte Preise (z.B. Oxuvar ~5 €)[21] |
Land BW (Tierseuchenkasse über Imkervereine verteilt) |
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Imkereiförderprogramm BW – Honiganalysen |
Kostenlose Analyse im Förderkontingent[20] |
Land BW/EU (Labor Hohenheim, Kontingent über Verbände) |
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Imkereiförderprogramm BW – Zucht & Forschung |
Zuschüsse bis zu 100 % (Vollfinanz. von Projekten)[70] |
Land BW/EU (Uni Hohenheim, Verbände) |
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Bio-Imkerei Förderung (Öko-Landbau Programm) |
Land BW (LVEO, Antrag bis 15.9. jährl.) |
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Agrarinvestitionsförderung (AFP) für Imkereien |
ca. 20–40 % der Investitionssumme (je nach Vorhaben)[71] |
Land BW + Bund (GAK), Antrag bei LRA/Landw.behörde |
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Diversifizierung Imkerei (Weiterverarbeitung) |
ca. 20–40 % Zuschuss für Vermarktungs-Investitionen[56] |
Land BW + EU (ELER), Antrag bei LRA/Landw.behörde |
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Zuschuss Schulimkerei Neugründung |
500 € Einmalbetrag[58] |
Landesverbände (Badischer/Württ. Imkerverband) |
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Regionale Blühflächen-Initiativen |
Sachleistungen (z.B. Saatgut, Pflanzungen) |
Land BW/Kommunen (z.B. Programm „Natur nah dran“)[68] |
Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den aktuellen Stand in Baden-Württemberg (Förderperiode 2023–2027). Es lohnt sich, bei neuen Entwicklungen Ausschau zu halten – die Imkerförderung wird laufend weiterentwickelt. Jetzt bist du bestens informiert, welche Unterstützung du in BW bekommen kannst. Viel Erfolg mit deinen Bienen und allzeit eine glückliche Hand in der Imkerei!
[1] [3] [4] [15] [20] Imkerei: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
[31] [32] Förderungen von Imkereien in Baden-Württemberg | News |
https://www.wabenprofi.de/news/foerderungen-von-imkereien-in-baden-wuerttemberg
[5] [8] [17] [18] [33] [34] [38] [70] Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse (VwV Imkereiförderung) - Infodienst - Förderung
[6] [54] [55] [56] [57] [66] [71] untitled
https://www.landtag-bw.de/resource/blob/241890/972e5cf1a4bc42b417a65f89f191ef3d/16_4600_D.pdf
[11a] [12a] [13] [14] [16] [36] [43] [44] Merkblatt Imkereiförderung Verband 2023-2027
[1a] [2a] [5a] [6a] Merkblatt Investitionen in Ausrüstungen_März 2025
[21] [22] [23] [24] alb-bienenzuechter.de
https://alb-bienenzuechter.de/files/26/merkblatt-zur-bestellung-varroa-behandlungsmittel-2025.pdf
[26] [27] [35] [37] LVWI: Formulare
https://www.lvwi.de/verband/formulare
[28] [39] [40] [41] [42] Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig - Förder- und Zahlungsanträge, Unterlagen - Infodienst - Förderung
[45] [46] [47] [48] [49] [50] [51] [52] [53] Stärkung des ökologischen Landbaus - Infodienst - Förderung
[58] [59] [60] [61] [62] LVWI: Zuschuss für die Neugründung einer Schulimkerei
[63] [64] Stiftung Bildung fördert ... Schulbienen | Spendenorganisation für Bildung
https://www.stiftungbildung.org/schulbienen/
[65] Bienen machen Schule
https://www.mellifera.de/bienen-schule/
[68] Wildbienen-Glück im ganzen Land - Baden-Württemberg
[69] Naturschutz in der Stadt - BUND schafft Insektenfreundliche Friedhöfe