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09.07.25

Fordermittel fur Imker

Fördermittel für die Imkerei in Deutschland und EU

Fördermittel für die Imkerei in Deutschland – Alle Programme im Überblick

Immer mehr Imker in Deutschland interessieren sich für finanzielle Unterstützung, um ihre Bienenhaltung auszubauen oder zu verbessern. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Förderprogramme auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene, die von der Anschaffung neuer Ausrüstung über Schulungen bis hin zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten reichen. In diesem Blogartikel geben wir dir einen leicht verständlichen, systematischen Überblick über alle relevanten Fördermöglichkeiten. So findest du schnell das passende Programm und erfährst, wo und du deinen Förderantrag stellen kannst.

Fördermittel für die Imkerei auf Bundesebene

Auf Bundesebene gibt es kein separates, direkt an Imker ausgezahltes Förderprogramm – die wichtigsten Fördermittel fließen im Rahmen des Nationalen Imkereiprogramms, das in den deutschen GAP-Strategieplan integriert ist.

Dieses Programm wird zur Hälfte von der EU finanziert und zur Hälfte von Deutschland (Bund und Länder) getragen. Ziel ist es unter anderem, die Zahl der Bienenvölker und Imker zu erhöhen und die Bedingungen für die Bienenhaltung zu verbessern. bmel.de

Jährlich stehen deutschlandweit rund 5,6 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. bienenjournal.de

Was wird gefördert? Im Rahmen dieses Bundesprogramms (mit EU-Kofinanzierung) können verschiedene Maßnahmen unterstützt werden, z.B.: 

  • Investitionen in Imkereitechnik – Anschaffung moderner Imkereigeräte (HonigschleudernWachsschmelzerAbfüllanlagen etc.), um die Erzeugung und Vermarktung von Imkereiprodukten zu verbessern.
  • Schulungen und Wissenstransfer – Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Imker und Neuimker (Kurse, Lehrgänge, Beratungen) zur Förderung der imkerlichen Fachkunde.
  • Bekämpfung von Bienenkrankheiten – Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Bienenvölker (z.B. Varroa-Behandlungen) und zur Zucht resistenter Bienen können unterstützt werden.
  • Analyse von Imkereiprodukten – Laboruntersuchungen zur Qualitätssicherung von Honig, Wachs oder Pollen werden oft bezuschusst.
  • Zucht und Bestandsvermehrung – Förderung der Königinnenzucht (etwa an Belegstellen) und Vermehrung von Bienenvölkern, um robuste und ertragsstarke Bienenpopulationen aufzubauen und zu erhalten.

Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch Richtlinien der Bundesländer in Abstimmung mit dem Bund. Wichtiger Hinweis: Als Imker solltest du unbedingt vor dem Kauf von Geräten oder Beginn einer Maßnahme den Förderantrag stellen. Meist darf die Anschaffung erst nach Bewilligung erfolgen, sonst ist sie nicht förderfähig.

Anforderungen und Antragstellung: Grundsätzlich kann jeder Imker (egal ob Hobby- oder Berufsimker) in den Genuss der Förderung kommen, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind. Häufig muss man offiziell als Imker registriert sein – z.B. eine Betriebs- oder Registriernummer bei der Landwirtschaftsbehörde haben. In Bayern etwa benötigt jeder Antragsteller eine 10-stellige Betriebsnummer und muss beim zuständigen Amt als Tierhalter für „Bienen“ erfasst sein.

Berufsimker (mit größerem Betrieb) müssen oft die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung SVLFG nachweisen, da diese ab einer bestimmten Völkerzahl verpflichtend ist (z.B. in Hessen ab 25 Völkern). stmelf.bayern.de

Außerdem setzen viele Programme eine Mindestinvestitionssumme voraus – in Bayern z.B. müssen mindestens 700 € Netto in förderfähige Geräte investiert werden, in Hessen sogar 2.500 €. stmelf.bayern.de ; hessische-imker.de

Die Antragstellung selbst läuft je nach Bundesland etwas unterschiedlich ab (mehr dazu in den nachfolgenden Artikeln in unserem Blog zu jedem einzelnen Bundesland). In der Regel füllt man ein Formular aus – teilweise online über Portale, teilweise als PDF – und reicht es bei der zuständigen Stelle ein (in vielen Fällen die Landes-Landwirtschaftsbehörde oder ein Landesamt). Oft sind dem Antrag Kostenvoranschläge oder Angebote für die geplante Anschaffung beizufügen, damit die Behörde die Ausgaben prüfen kann. Nach Bewilligung hat man dann Zeit, die Geräte anzuschaffen und anschließend die Rechnungen einzureichen, um den Zuschuss zu erhalten. Maximalbeträge: Die Höhe der Förderung ist meist auf einen Anteil der Kosten beschränkt (z.B. 30–40 % Zuschuss). Einige Programme setzen zudem Obergrenzen pro Imker und Jahr – in Hessen etwa beträgt die maximale Fördersumme 10.000 € pro Jahr je Imker. Solche Limits sollen eine gerechte Verteilung ermöglichen. hessische-imker.de 

Zusätzlich zum Imkereiprogramm gibt es auf Bundesebene die Möglichkeit sogenannter De-minimis-Beihilfen im Agrarbereich. Dies sind kleinere Beihilfen, die ohne EU-Notifizierung gewährt werden können. Allerdings spielt De-minimis in der Imkereiförderung vor allem als beihilferechtlicher Rahmen eine Rolle und weniger als eigenes Programm. Wichtig zu wissen ist nur, dass die Gesamtsumme solcher Beihilfen pro Betrieb einen bestimmten Schwellenwert (aktuell 25.000 € innerhalb von drei Jahren) nicht überschreiten darf.

Für die meisten Imker ist dies kein Thema, da die spezifischen Imkereiförderungen darunterbleiben. landkreis-fulda.de

Tipp: Detaillierte Informationen zum Bundesprogramm (GAP-Imkereiprogramm) findest du auf den Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

In der Praxis sollten sich Imker aber an die Richtlinien ihres Bundeslandes halten, denn dort wird festgelegt, wie und wo genau die Anträge gestellt werden können.


EU-Förderungen für Imker (EU-Ebene)


Die Europäische Union unterstützt die Imkerei in allen Mitgliedstaaten bereits seit 1997 mit eigenen Fördermitteln.
Diese fließen – wie oben beschrieben – hauptsächlich in die nationalen Imkereiprogramme, die von der EU zu 50 Prozent mitfinanziert werden. Für Imker bedeutet das: Die EU-Förderung kommt indirekt bei ihnen an, nämlich über die Programme Ihres Bundes oder Bundeslandes. Einen direkten EU-Antrag muss (und kann) ein einzelner Imker in der Regel nicht stellen.
Dennoch lohnt ein kurzer Blick auf die EU-Ebene, um zu verstehen, warum gewisse Dinge gefördert werden. Die EU gibt einen Rahmen vor, welche Maßnahmen förderfähig sind. Dazu gehören z.B. die Bekämpfung von Parasiten (insbesondere Varroa), die Rationalisierung der Wanderimkerei, die Förderung von Imkerausbildung, Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung, Analyse von Honigqualität und die Unterstützung der Bienenzucht.
Diese Kategorien wurden in den letzten Jahrzehnten immer wieder angepasst. Aktuell sind sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in sogenannte Interventionskategorien überführt worden, die den Mitgliedstaaten (und in Deutschland den Ländern) gewisse Freiheiten in der Ausgestaltung lassen. bienenjournal.de
Praktisch relevant für Imker in Deutschland ist vor allem das bereits beschriebene nationale Programm. Darüber hinaus beteiligt sich die EU aber auch an Forschungs- und Innovationsprojekten rund um Bienen (etwa im Rahmen von Programmen wie Horizon Europe oder LIFE). Solche Projekte richten sich eher an Hochschulen, Institute oder Imkerverbände in Zusammenarbeit mit Forschern – z.B. zur Verbesserung der Bienengesundheit oder zur Förderung wildlebender Bestäuber. Ein Beispiel ist die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri), über die in einigen Bundesländern Pilotprojekte mit Imkern umgesetzt wurden.
Für einzelne Imkereibetriebe gibt es auf EU-Ebene noch indirekte Fördermöglichkeiten im Rahmen der ländlichen Entwicklung. Zum Beispiel können Bio-Imkereien in manchen Ländern eine Förderung erhalten. In Deutschland wird dies teilweise über Landesprogramme abgewickelt – etwa erhält ein nach EU-Bio-Verordnung zertifizierter Imker in Baden-Württemberg 7,50 € pro Bienenvolk und Jahr als Förderung für die aufwendigere ökologische Betriebsweise (maximal 275 € pro Jahr). foerderdatenbank.de
Solche Zahlungen stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und werden von den Ländern angeboten, wenn man einen Öko-Förderantrag stellt (meist zusammen mit anderen Ökobetrieben).
Fazit zur EU-Ebene: Die EU stellt den finanziellen Rahmen bereit, aber für dich als Imker ist entscheidend, welche nationalen oder regionalen Programme aufgelegt wurden. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns daher jedes Bundesland genauer an. Dort erfährst du, welche Förderungen vor Ort verfügbar sind, welche Bedingungen gelten und wie der Antragsprozess jeweils abläuft.

So finden Imker die passenden Fördermittel


Wie man sieht, gibt es zahlreiche Förderprogramme für die Imkerei in Deutschland – von EU-kofinanzierten Geräten und Schulungen bis hin zu landeseigenen Neuimkerprämien. Die folgende Tabelle bietet eine kurze Übersicht der wichtigsten Förderungen pro Bundesland und zeigt, wer dort jeweils profitiert:

Bundesland Haupt-Förderung (Beispiele) Fördersatz / Max. Zuschuss Antragsweg
Baden-Württemberg Gerätezuschuss für Imkereien >30 Völker; Schulungsförderung über Verbände ~30% für Geräte (>30 Völker); bis 75% für Schulungen foerderung.landwirtschaft-bw.de Regierungspräsidium Freiburg (zentral)
Bayern Zuschuss für Imkereigeräte (alle Imker); diverse Landesprojekte (z.B. Imkern auf Probe, Öko-Prämie) bis zu 40% der Gerätekosten
(min. 700 € Invest)
stmelf.bayern.de
Online-Antrag via iBALIS
stmelf.bayern.de
Berlin – (Keine direkte Förderung; Unterstützung durch Projekte und Verband) – (über Imkerverband Berlin e.V.)
agrarfoerderung-niedersachsen.de
Brandenburg Neuimker-Förderung (Erstausstattung) 50 € pro Volk, max. 500 € (ca. 10 Völker)agrarfoerderung-niedersachsen.de
Landesministerium MLUK (Antrag bis 30.9.)
Bremen/Hamburg Teilnahme an Niedersachsen-Programmen (Neuimker, Analysen etc.) 50 € pro Volk (Neuimker); 60% Analysenkosten agrarfoerderung-niedersachsen.de
imkermv.de

Über Imkerverbände Hannover/Weser-Ems
Hessen Investitionszuschuss ab 25 Völkern; Schulungen & Analysen über Verband 30% der Kosten, max. 10.000 €/Jahr
hessische-imker.de
agrarfoerderung-niedersachsen.de
Online-Antrag LaWiLe-Portal (bis 31.10.)
hessische-imker.de
Mecklenburg-Vorp. Investitionsförderung für alle Imker; Varroa-Mittel, Analysen, Schulungen 60% Zuschuss für Geräte (max. 8.000 €);
imkermv.de
50% Mittel
imkermv.de
LALLF (Einzelimker) / Landesverband (andere)
Niedersachsen Neuimker-Zuschuss; (Analysen, Schulungen über Verbände) 50 € pro Volk, max. 450 €
agrarfoerderung-niedersachsen.de
Über Imkerverbände (Formulare)
agrarfoerderung-niedersachsen.de

Nordrhein-Westf. Förderung v.a. via Verbände: Schulungen, Zucht, Geräte in Vereinen bis 90% der Kosten (Verbände)
landwirtschaftskammer.de
Landesverbände Rhein./Westf. (Sammelanträge)
Rheinland-Pfalz Investitionszuschuss für Imker; Förderung für Vereine (Schulungen, Zucht) ~30–40% der Kosten (geschätzt, ähnlich Bund) ADD Trier (Formulare, Fristen jrl.)
add.rlp.de
Saarland Kleinprojekte über Landesverband; Landkreis-Programme für Jungimker typ. 100–300 € je nach Landkreis (Neunkirchen, Saarpfalz) Landesverband / teils über RLP-Programme
Sachsen Förderung nur indirekt (Schulungen, Beratung über Verband) – (z.B. 100% Kostendeckung bei Forschungsprojekten)
landwirtschaftskammer.de
Landesverband Sächs. Imker (Sammelanträge)
Sachsen-Anhalt Investitionszuschuss für Imker; Schulungen & Zucht über Verband ~30% der Kosten; 5.000 €+ möglich (nach Budget) ALFF (Landesamt), Anträge bis Jahresende
bauernzeitung.de
Schleswig-Holstein Schwerpunkt Ausbildung (Imkerschule); keine direkte Geräteförderung – (evtl. AFP für Großbetriebe möglich) Imkerverband SH/HH; LWK SH (Projekte)

(Quelle: Eigene Zusammenstellung aus den genannten Richtlinien und Veröffentlichungen der Länder.)

Wie aus der Tabelle ersichtlich, variieren die Angebote. Neuimker profitieren besonders in Ländern wie Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt (und teils Bayern/Hessen durch Vereine). Geräte-Zuschüsse für bestehende Imkereien gibt es direkt vor allem in Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, RLP, MV und BW – jeweils mit spezifischen Bedingungen. NRW, Sachsen, Berlin setzen auf indirekte Förderung über Verbände. 

Zum Abschluss einige allgemeine Tipps, damit du als Imker an dein Förderziel kommst:

  • Informiere dich frühzeitig im Jahr (am besten zum Jahresbeginn oder Herbst des Vorjahres) über aktuelle Fristen in deinem Bundesland. Viele Anträge müssen bis Herbst/Winter gestellt werden, damit im folgenden Imkerjahr bewilligt wird.
  • Dokumentiere deine Imkerei ordentlich: Halte Nachweise über deine Völkerzahl bereit (Meldung bei Veterinär/Tierzuchtkasse), ggf. Mitgliedsbescheinigung deiner Imkerorganisation und bei größeren Betrieben den SVLFG-Nachweis – diese Dokumente werden oft im Antrag verlangt.
  • Hol unbedingt mehrere Angebote ein, wenn Du Geräte kaufen willst. Einige Programme verlangen z.B. Baden Württemberg, pro Investitionssumme zwei Vergleichsangebote, um Preiswürdigkeit sicherzustellen.
  • Nicht zögern, Hilfe zu suchen: Die Imkerverbände und Bieneninstitute kennen die Programme gut. Frag in deinen Landesverband, Imkerberater oder auch erfahrene Kollegen, die vielleicht schon Förderung erhalten haben. Gemeinsam stellt man Anträge oft souveräner.
  • Kreativ sein: Manchmal lohnt es sich, über den Tellerrand zu schauen – etwa bei kommunalen Förderungen (Beispiel Saarland) oder beim Thema Naturschutz (Blühflächen, Umweltbildung), wo es ebenfalls Zuschusstöpfe gibt, die Imker nutzen können.

Mit diesem Überblick bist du gut gerüstet, um die passenden Fördermittel für deine Imkerei zu finden. Ob neue Schleuder, Schulung oder Bienen-AG – irgendwo gibt es vermutlich ein Programm, das genau das unterstützt. Jetzt heißt es: Antrag stellen und durchstarten! BienenvölkerKöniginnen und Imkerzubehör findest du wie gewohnt bei uns im Online-Shop. Wir wünschen dir viel Erfolg Freude mit deinen Bienen.

Dein Bienenzucht-Profi Team