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15/08/2025

Imker Forderungen Zuschusse NRW

Förderprogramme für Imkerbedarf in Nordrhein Westfalen

Fördermöglichkeiten für Imker in NRW

Herzlich willkommen zu unserem umfassenden Ratgeber über Fördermöglichkeiten für Imker in Nordrhein-Westfalen (NRW)! In diesem Artikel erfährst du in leicht verständlicher Form, welche Hilfen und Zuschüsse Hobby- und Berufsimker in NRW erhalten können. Wir beleuchten Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene, zeigen alle Fördermöglichkeiten in NRW auf und erklären dir Schritt für Schritt, wie du an deine Förderung kommst. Dabei gehen wir sowohl auf unterschiedliche Förderthemen (von Schulungen bis Ausrüstung) als auch auf verschiedene Imker-Organisationen ein – von der Hobbyimkerin über den Imkereibetrieb bis hin zum Imkerverein. Alles in Du-Form und klar strukturiert, damit du schnell findest, was für dich relevant ist.

Warum gibt es überhaupt Förderungen für Imker? Nun, Bienenhaltung ist nicht nur Honigschlecken – sie erfordert Zeit, Geld und Wissen. Gleichzeitig leisten Honigbienen einen unschätzbaren Beitrag für Natur und Landwirtschaft durch Bestäubung[3]. Die öffentliche Hand - von der Europäischen Union bis zum Land NRW – hat ein Interesse daran, Imkerinnen und Imker zu unterstützen, um Bienenhaltung zu fördern und zu professionalisieren[2]. Deshalb gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, die dir zum Beispiel bei der Anschaffung von Ausrüstung, bei Schulungen oder der Gesunderhaltung deiner Bienenvölker finanziell unter die Arme greifen[4].

In diesem Blogartikel stellen wir dir alle wichtigen Fördermöglichkeiten für Imker in NRW vor. Du erfährst, welche Maßnahmen gefördert werden, wer die Anträge stellen kann und in welcher Höhe Zuschüsse fließen. Zudem geben wir Beispiele und praktische Tipps, wie du konkret vorgehst, um eine Förderung zu beantragen – Schritt für Schritt. Nicht zuletzt bauen wir auch ein paar direkte Produktlinks ein, damit du gleich siehst, für welche Ausstattung es Förderung gibt (und wo du sie bekommst). So kannst du z.B. direkt einen Blick auf einen hochwertigen Imkeranzug werfen oder eine passende Bienenbeute anschauen. Los geht’s mit dem Überblick zur EU-Förderung, denn viele Hilfen fußen letztlich auf europäischen Programmen.

EU-Förderung für Imker

Wusstest du, dass die Europäische Union bereits seit 1997 die Imkerei mit Fördergeldern unterstützt? Damals wurde eine spezielle EU-Verordnung erlassen, um die Bedingungen für die Imkereiwirtschaft in Europa zu verbessern – z.B. durch Unterstützung bei der Varroa-Bekämpfung[5]. Seitdem stellt die EU regelmäßig Mittel bereit, mit denen die Mitgliedstaaten nationale Imkereiprogramme finanzieren können. Die EU übernimmt dabei 50% der Finanzierung, die anderen 50% kommen aus dem jeweiligen Mitgliedstaat[6]. Einfach gesagt: Für jeden Euro, den Deutschland für die Imker-Förderung ausgibt, legt die EU einen weiteren Euro obendrauf.

Diese EU-Förderung wird in mehrjährigen Programmen organisiert. Alle drei Jahre (bzw. seit neuestem im 5-Jahres-Rhythmus) werden die Inhalte und Budgets neu festgelegt[7]. Aktuell läuft der Förderzeitraum 2023–2027 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU[8]. In Deutschland wurde dafür ein nationaler Imkereiförderplan erstellt, der von der EU-Kommission genehmigt wurde[9]. Die Themen sind grob vorgegeben – etwa technische Hilfe für Imker, Varroa-Bekämpfung, Marktentlastung, Schulungen etc. – aber jedes Land entscheidet, welche Maßnahmen es konkret fördern will[10]

Für dich als Imker in NRW ist wichtig zu wissen: Die EU-Mittel fließen nicht direkt an einzelne Imker, sondern werden vom Bundesland über ein Programm ausgeschüttet. NRW hat also ein eigenes Imkereiförderprogramm, das mit EU-Geld ko-finanziert wird. Darauf gehen wir gleich detailliert ein. Dennoch ist es gut zu verstehen, dass im Hintergrund EU-Fördergeld steckt. So erklärt sich auch, warum manche Anforderungen etwas kompliziert sind – es müssen eben EU-Vorgaben eingehalten werden (z.B. Berichtspflichten). Aber keine Sorge, wir führen dich durch den Förder-Dschungel!

Zusammengefasst: Die EU will die Imkerei stärken und stellt Millionenbeträge zur Verfügung. Diese Mittel fließen je zur Hälfte aus Brüssel und zur Hälfte vom Bund/Land in spezielle Programme[6]. Das Ergebnis für uns Imker sind handfeste Zuschüsse – man muss sie nur abrufen. Wie das in Deutschland und speziell in NRW aussieht, erfährst du in den nächsten Kapiteln.

Bundesweite Unterstützungen

Neben der EU spielt auch der Bund (Deutschland) eine Rolle bei der Imker-Förderung. Oft arbeiten Bund und Länder Hand in Hand: Der Bund – meist vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – koordiniert das nationale Imkereiprogramm und sorgt für den rechtlichen Rahmen, während die Umsetzung von den Bundesländern übernommen wird. Für dich sichtbar wird der Bund zum Beispiel durch Forschungsvorhaben oder bundesweite Services für Imker:

  • Nationales Imkereiprogramm: Wie erwähnt, ist das BMEL federführend daran beteiligt. Es stellt sicher, dass EU-Gelder abgerufen und mit nationalen Mitteln ergänzt werden. Die Förderrichtlinien werden in Abstimmung mit den Imkerverbänden erarbeitet[10]. Konkret bedeutet das: was gefördert wird, ist z.B. im Bundesanzeiger oder auf Ministeriums-Websites nachzulesen, aber beantragen muss man es über das Bundesland.
  • Technische Hilfe & Varroa-Behandlung: Ein Schwerpunkt der EU/Bund-Förderung ist oft die Bekämpfung der Varroa-Milbe und anderen Bienenkrankheiten. So wird z.B. die Entwicklung von Medikamenten oder Methoden (wie Varroa-Säurenverdampfer) unterstützt. In einigen Bundesländern erhalten Imker sogar kostenlose oder vergünstigte Varroa-Behandlungsmittel. In NRW läuft das über die Imkerorganisationen – dazu später mehr.
  • Fortbildung und Beratung: Der Bund fördert auch die Ausbildung von Imkern. So wurde z.B. das Online-Portal “Die Honigmacher” mit Bundes-/Landesmitteln und Unterstützung der NRW-Bank realisiert, das allen Imkern kostenlos Schulungsinhalte bietet[11][12]. Solche digitalen Angebote sind eine bundesweite Hilfe für Neu- und Altimker.
  • Fachzentren und Forschung: In Deutschland gibt es staatliche Bieneninstitute (z.B. in Münster, Celle, Mayen usw.), die vom Bund/Land finanziert werden und kostenlose Beratung und Untersuchungen anbieten. Beispielsweise können Imker oft kostenlos Futterkranzproben auf Faulbrut untersuchen lassen – in NRW übernimmt das die Tierseuchenkasse (siehe unten)[13].
  • Agrarförderprogramme: Wenn du vom Hobby- in den Profibereich wechseln willst, kommen allgemeine Förderprogramme der Landwirtschaft ins Spiel. Ein Beispiel ist das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), das landwirtschaftliche Betriebe beim Kauf von Maschinen, Gebäuden etc. bezuschusst. Tatsächlich können auch Imkereibetriebe unter bestimmten Voraussetzungen hieran teilnehmen – etwa für den Bau eines Schleuderraums oder den Kauf einer größeren Honigschleuder. In NRW sind im AFP Zuschüsse von 20–40% für Investitionen möglich (abhängig von Umwelt- und Klimaschutzkriterien)[14][15]. Allerdings gelten Mindestinvestitionen (meist zehntausende Euro) und es ist ein formaler Antrag nötig. Für Nebenerwerbs-Imker lohnt das selten, aber Vollerwerbs-Imker sollten diese Option kennen.

Kurz gesagt: Bundesweit profitieren Imker v.a. von den gemeinsamen EU/Bund-Programmen und der Infrastruktur (Institute, Schulungsmaterial). Die finanzielle Basis-Förderung erhältst du aber über das Bundesland NRW, denn dort sind die Programme konkret ausgestaltet. Schauen wir uns also jetzt ganz genau an, was NRW für Imker tut.

Landesförderung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat ein eigenes Imkereiförderprogramm, um die heimische Bienenzucht zu stärken. Dieses Programm bündelt die EU- und Landesmittel und setzt sie gezielt für NRW-Imker ein. Die aktuelle Förderrichtlinie Bienen 2023–2027 (FöRL Bienen) ist am 20.07.2023 in Kraft getreten[16] und gilt bis Ende 2027[17]. Damit unterstützt NRW eine nachhaltige und erfolgreiche Imkerei in den kommenden Jahren. Hier erfährst du, was gefördert wird, wer die Förderung bekommen kann, wie viel Geld es gibt und wie die Antragstellung abläuft.

Was wird in NRW gefördert?

Das Land NRW fördert eine ganze Palette von Maßnahmen rund um Bienenhaltung und -zucht. Ziel ist es, die Qualität, das Wissen, die Produktion und die Vermarktungsbedingungen in der Imkerei zu verbessern[18]. Laut der offiziellen Richtlinie werden insbesondere folgende Maßnahmen bezuschusst[19][4]:

  • Schulungen und Veranstaltungen: Dazu zählen Einführungskurse für Jung- und Neuimker genauso wie Fachtagungen, Imker-Stammtische, Ausstellungen oder Vorträge. Alles, was Imker weiterbildet oder neue Imker gewinnt, ist förderfähig. Beispiel: Ein Imkerverein bietet einen Anfängerkurs an – das Land zahlt 90% der Kosten (siehe unten), sodass die Teilnahmegebühr für dich minimal ist.
  • Multiplikatoren-Ausbildungen: Gemeint sind Fortbildungen für diejenigen, die ihr Wissen weitergeben – also z.B. Schulungsreferenten, Imkerpaten, Vorstände, Zuchtobleute, Honigsachverständige, Bienensachverständige, Fachberater usw. Wenn du dich also z.B. zum Bienengesundheitsberater oder Vereinsobmann weiterbilden lässt, kann die Veranstaltung bezuschusst werden. Das sichert eine hohe Qualität in den Imkervereinen.
  • Betriebsberatung (Bienenstandsbetreuung): Wenn erfahrene Berater einzelne Imker vor Ort besuchen und beraten (z.B. zu Volksentwicklung, Krankheitsvorsorge, Betriebsweise), wird das gefördert. So eine Bienenstandsberatung bringt frischen Input und hilft gerade Jungimkern sehr. NRW zahlt hier einen Pauschalsatz je betreutem Imker[20].
  • Schulungs- und Informationsmaterialien: Alles, was langfristig Wissen vermittelt, ist förderfähig – z.B. Anschaffung von Schulungsbüchern, digitalen Lehrmaterialien, Schautafeln für Kurse oder Ausrüstung für Imkerschulungen (z.B. Demonstrationskoffer). Wichtig: Die Materialien müssen „beständigen Wert“ haben, also nicht schnell verbraucht sein[21].
  • Ausstattung zur Verbesserung der Imkerei: Hier wird es für viele besonders interessant – gefördert wird nämlich auch Imkereitechnik und Ausrüstung, die der Verbesserung der Bienenhaltung, -gesundheit, -zucht sowie der Gewinnung und Verarbeitung von Imkereiprodukten dient[4]. Das umfasst zum Beispiel:
  • Gerätschaften für die Honigernte und -verarbeitung: Honigschleudern, Siebe, Rührgeräte, Abfüllanlagen etc.
  • Beuten und Beutenbestandteile, um gute Bedingungen für die Völker zu schaffen.
  • Wachsschmelzer oder Mittelwand-Pressen für die Wachsaufbereitung.
  • Schutzkleidung und Arbeitsschutz (Stichwort Imkerschutzanzug, z.B. ein qualitativ hochwertiger Imkeranzug mit Rundschleier – denn auch Arbeitssicherheit wird genannt).
  • Geräte zur Gesundheitsvorsorge wie z.B. Varroa-Behandlungsgeräte.
  • Ausstattung für Königinnenzucht (z.B. Inkubatoren, Belegstellen-Ausrüstung).

Kurz: Alles, was deine Imkerei professioneller, sicherer und effizienter macht, kann bezuschusst werden. Wenn du z.B. überlegst, dir eine neue Bienenbeute oder eine elektrische Honigschleuder anzuschaffen, lohnt es sich definitiv, nach Förderung zu schauen! Später im Text findest du Beispiele, wie hoch die Zuschüsse sind – vorweg: es sind bis zu 90% der Kosten, die das Land übernimmt[22].

  • Qualitäts- und Reinheitsuntersuchungen: Die Analyse von Honig, Wachs oder anderen Produkten auf Qualität (z.B. Wassergehalt, Reinheit) wird gefördert[23]. Das kann für Imkervereine interessant sein, die z.B. eine Honigprämierung durchführen und die Proben im Labor testen lassen. Solche Tests sichern die Qualität und schaffen Vertrauen beim Verbraucher.
  • Bienengesundheit & Schädlingsbekämpfung: Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Bienenvölker stehen ganz oben. Das umfasst die Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten[24]– von Varroamilben über Faulbrut bis zum Wachsmottenschutz. Hierunter fällt z.B. die Anschaffung von Medikamenten, Diagnostika oder Hygienetechnik. Auch Schulungen zu diesen Themen werden ja, wie erwähnt, gefördert.
  • Vermehrung von Bienenvölkern und Zucht: Aktivitäten, die helfen, mehr gesunde Bienenvölker und gute Bienenköniginnen aufzubauen, sind förderfähig[25]. Das heißt konkret: Förderung von Ablegerbildung, Zuchtprogramme, Kauf von Zuchtmaterial eventuell, Unterstützung von Belegstellen etc. Insbesondere werden Maßnahmen genannt, die die Zucht von sanftmütigen, schwarmträgen, vitalen und ertragreichen Bienen fördern[26]. Ein Beispiel könnte sein, dass ein Imkerverein ein Zuchtvolk anschafft oder Zuchtkurse anbietet – sowas ließe sich bezuschussen.
  • Forschungsprojekte: Sogar angewandte Forschung in der Imkerei kann gefördert werden, sofern sie mit dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt ist[27]. Das betrifft eher die Institute oder Verbände, aber letztlich profitieren auch Imker davon, wenn z.B. neue Methoden erprobt werden (etwa ein Pilotprojekt zur Varroa-Resistenzzucht o.ä.). Für solche Projekte gibt es sogar 100% Förderung (also volle Kostenübernahme)[28].

Du siehst, NRW deckt nahezu alle Aspekte der Imkerei ab in seiner Förderung – von Ausbildung über Ausstattung bis zur Zucht. Wichtig: Oft richten sich diese Förderungen an Gruppen oder Organisationen (mehr dazu gleich), aber letztlich kommen sie dir als individuellem Imker zugute, z.B. in Form günstiger Kurse, Vereinsaktionen oder verbilligter Geräte. Im nächsten Abschnitt klären wir, wer diese Zuschüsse eigentlich beantragen kann.

Wer kann die Förderung beantragen?

Nun fragst du dich vielleicht: „Klingt ja super – aber wer bekommt das Geld ausgezahlt? Kann ich als einzelne Imkerin einen Antrag stellen?“ Die Förderrichtlinie NRW sieht vor, dass Zuwendungsempfänger „repräsentative Imkerorganisationen“ sind[29]. Das bedeutet: Imkervereine, Imkerverbände oder ähnlich organisierte Gruppen erhalten die Förderung, nicht der einzelne Imker direkt.

Warum dieser Umweg? NRW möchte sicherstellen, dass Fördergelder möglichst effizient und im Sinne aller Imker eingesetzt werden. Ein Verein kann zum Beispiel gesammelt eine Förderung beantragen, die dann vielen Mitgliedern zugutekommt (z.B. für einen Kurs oder Anschaffung, die alle nutzen können). Außerdem sparen gemeinsame Anträge Bürokratie – stell dir vor, jede/r der ~17.000 Imker in NRW würde einzeln 100 € beantragen, das wäre ein enormer Aufwand für die Behörden. Daher bündelt man es.

Voraussetzungen für die antragstellende Organisation sind laut Richtlinie unter anderem[30]: - Der Verein/Verband muss rechtlich verfasst sein (mit Satzung, eingetragener Verein o.ä.). - Er muss seine Repräsentativität nachweisen, sprich: darlegen, wie viele Imker und Bienenvölker er vertritt in NRW[30]. (Ein örtlicher Imkerverein kann das z.B. über die Mitgliederzahl und die gemeldeten Völker tun.) - Außerdem muss der Verein versichern, dass die geförderte Maßnahme zweckmäßig ist und nicht bereits anderweitig öffentlich gefördert wird (keine Doppelförderung)[31].

Für dich heißt das praktisch: Nimm die Förderung über deinen Imkerverein oder Verband wahr. Wenn du eine Idee oder einen Bedarf hast (z.B. "Unser Verein könnte neue Schulungsbeuten brauchen" oder "Können wir nicht einen Honigkurs anbieten?"), dann sprich den Vereinsvorstand an. Die Vereine in NRW – insbesondere die zwei großen Landesverbände (Imkerverband Rheinland e.V. und Imkerverband Westfalen-Lippe e.V.) – koordinieren diese Förderanträge zentral oder unterstützen die Ortsvereine dabei. Beispiel: Der Imkerverband Rheinland hat 2024 vor, Fördermittel fürs Thema Honig zu nutzen[32]. Ortsvereine können dem Landesverband ihre Projektideen melden, und dieser sammelt die Anträge oder gibt Hilfestellung (manche Landesverbände stellen z.B. Formulare bereit, in die der Verein nur noch seine Daten eintragen muss).

Einzelimker, die nicht organisiert sind ("nicht organisierte Imkerinnen und Imker" werden in der Richtlinie erwähnt[33]) sollen übrigens ebenfalls vom Programm profitieren – allerdings indirekt. Das Land möchte auch die Imker erreichen, die keinem Verein angehören, etwa durch offene Schulungsangebote. So könnten zum Beispiel Nicht-Mitglieder an geförderten Kursen teilnehmen oder Beratung erhalten. Theoretisch könnte auch eine Gruppe nicht organisierter Imker eine Art Interessengemeinschaft bilden und einen Antrag stellen, sofern sie eine juristische Person dafür haben. In der Praxis ist der einfachste Weg aber: Werde (zumindest für Förderzwecke) Teil eines Vereins. Die meisten Förderprogramme sind eng mit den Imkerverbänden verzahnt. Und eine Vereinsmitgliedschaft bringt nebenbei auch Versicherungsschutz und Infos – meist gut investierte ~30 € im Jahr.

Zusammengefasst: Beantragen tun's die Vereine, profitieren tun alle Imker. Dein Verein/Verband kümmert sich um Bürokratie, du musst nur die Chancen nutzen (z.B. dich zu Kursen anmelden oder an geförderten Sammelbestellungen teilnehmen). Im nächsten Abschnitt erfährst du, wie viel Geld es gibt – Spoiler: bis zu 90% Zuschuss! – und danach gehen wir den Antragsprozess Schritt für Schritt durch.

Höhe der Förderung und Eigenanteil

Klar, du möchtest wissen, wie hoch die Zuschüsse in NRW ausfallen. Die Antwort erfreut sicher jedes Imkerherz: in vielen Fällen übernimmt das Land 90% der Kosten! Schauen wir uns die offiziellen Fördersätze an, gemäß Richtlinie[34][35]:

  • Schulungen, Veranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen (für Imker oder die Öffentlichkeitsarbeit): Hier werden 90% der förderfähigen Ausgaben übernommen, maximal 30 € pro Teilnehmer und Tag[36]. Beispiel: Dein Verein organisiert einen Wochenendkurs für 20 Neuimker, Kosten insgesamt 600 €. Das Land würde 540 € beisteuern, die restlichen 60 € (10%) muss der Verein tragen – was oft durch Teilnahmegebühren abgedeckt wird. Mit 30 € Deckel pro Teilnehmer kann man also Kurse finanzieren, ohne die Leute finanziell zu belasten.
  • Multiplikatorenschulungen, Info-Materialien, Ausstattung, Maßnahmen zur Produktion und Vermarktung, Arbeitsschutz, Bekämpfungsmaßnahmen, Qualitätsanalysen, Völkervermehrung und Zucht: All diese vielfältigen Posten werden mit 90% der Kosten gefördert[22]. Hier gibt es keine zusätzliche Deckelung pro Person – es gilt pauschal 90%. Bedeutet z.B.: Kauft ein Imkerverein eine technische Ausrüstung wie einen Wachsschmelzer für 500 €, bekommt er 450 € erstattet, nur 50 € Eigenanteil bleiben hängen. Kein Wunder, dass der Imkerverband Rheinland betont: „Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anschaffung technischer Hilfen mit 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent muss der Verein aufbringen.“[37]. Ähnlich wurde dort auch gesagt: „NRW fördert Schulungen für Neuimker mit 90% der Kosten, 10% trägt der Verein.[38] – das bestätigt die Zahlen.
  • Bienenstandsberatungen: Hier erfolgt die Förderung als Pauschale von 15 € je betreutem Imker[20]. Das heißt, wenn ein Berater zu 10 Imkern fährt und jeden individuell berät, kann z.B. der Imkerverband 150 € dafür abrechnen. Für den einzelnen Imker ist die Beratung dann in der Regel kostenlos, weil der Berater sein Honorar aus diesen Mitteln bekommt.
  • Forschungsprojekte: Werden mit 100% der Kosten finanziert[28] (sprich, das Land übernimmt alles). Für uns Imker ist das indirekt wichtig, denn z.B. ein von NRW voll finanziertes Projekt könnte neue Erkenntnisse bringen, ohne dass wir dafür zahlen müssen.

Zu beachten: Es gibt eine Bagatellgrenze von 500 €[39]. Das heißt, Förderbeträge unter 500 € werden nicht ausgezahlt bzw. Anträge dafür nicht bewilligt. Praktisch heißt das, ein Projekt muss mindestens ca. 556 € Gesamtkosten haben, damit 500 € Förderung (90%) zusammenkommen – darunter lohnt der Aufwand für die Verwaltung nicht. Für Vereine ist das meist kein Problem, die bündeln Kosten oder planen ausreichend große Anschaffungen. Sollte dein Verein aber nur eine Mini-Ausgabe haben, kann man ggf. mehrere kleine Maßnahmen zusammenfassen, um über die Grenze zu kommen.

Ein weiterer Punkt: Vorsteuerabzugsberechtigung – ohne hier zu sehr ins Detail zu gehen, Vereine zahlen oft Anschaffungen inkl. MwSt. und die Förderung rechnet mit Netto-Kosten. In vielen Fällen ist aber die MwSt. auch förderfähig, weil Vereine sie nicht abziehen können. Darüber informieren die Förderleitfäden. Wichtig ist nur zu wissen, dass der Verein ein bisschen Liquidität braucht, um seine 10% Eigenanteil (und die MwSt. bis zur Erstattung) stemmen zu können. Oft helfen hier die Imkerverbände mit vorfinanzierten Aktionen.

Fazit zu den Fördersätzen: NRW ist äußerst großzügig mit 90%-Zuschüssen. Das bedeutet, du kannst hochwertige Ausrüstung quasi zum Schnäppchenpreis bekommen – 90% gesponsert! Auch Fortbildungen kosten dich nur einen Bruchteil. Es wäre also schade, diese Mittel liegenzulassen. Im nächsten Teil zeigen wir dir, wie man ganz praktisch einen Förderantrag stellt bzw. was dein Verein dafür tun muss. So kannst du den Vorstand vielleicht motivieren, mal einen Antrag einzureichen.


Antragstellung Schritt für Schritt

Die formale Antragstellung für die Imker-Förderung in NRW läuft über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW). Keine Angst – du selbst musst dich damit nur befassen, wenn du z.B. für deinen Verein verantwortlich bist. Aber es schadet nicht zu wissen, wie der Prozess funktioniert. Hier die Schritte im Überblick:

  1. Planung der Maßnahme: Zuerst muss klar sein, was gefördert werden soll. Dein Verein oder Verband entscheidet sich z.B. eine Sammelbestellung für Beuten zu machen oder einen Lehrgang anzubieten. Wichtig: Vor Antragstellung noch nichts kaufen oder fest buchen! Förderfähig sind nur Ausgaben, die nach Bewilligung getätigt werden (es sei denn, es wird anders erlaubt). Also: Idee haben, Kosten schätzen, dann Antrag schreiben.
  2. Unternehmernummer besorgen: Jeder Förderantrag bei der LWK benötigt eine sog. Unternehmernummer (auch Betriebsnummer genannt)[40]. Viele Imkervereine haben so eine Nummer vielleicht noch nicht, weil sie bisher keine Agrarförderung beantragt haben. Kein Problem: Man stellt formlos einen Antrag auf Erteilung einer Unternehmernummer bei der LWK[40]. Ein entsprechendes Formular ist online verfügbar[41]. Der Verein bekommt dann eine Nummer zugeteilt, die fortan bei allen Anträgen angegeben wird. (Falls dein Verein keinen eigenen Betrieb hat, läuft es evtl. über den Landesverband – klärt das vorab.)
  3. Antragsformular ausfüllen: Die LWK stellt spezifische Formulare bereit (als PDFs oder teils Excel-Dateien) für das Imkerförderprogramm[42][43]. Wichtig ist der Grundantrag (seit 2024 gibt es einen aktualisierten Vordruck[44]). In diesen Antrag gehören Angaben zum Antragsteller (Verein, Adresse, Unternehmernummer), eine Beschreibung der Maßnahme, die Ziele und eine Kostenaufstellung/Kalkulation. Bei Geräten muss man z.B. Angebote einholen – die Richtlinie verlangt drei Preisermittlungen für jeden Kostenpunkt, um Wirtschaftlichkeit nachzuweisen[45]. Das klingt nach Bürokratie, ist aber mit Internetrecherche machbar (drei Vergleichsangebote einholen). Für Veranstaltungen listet man Honorare, Raummiete etc. auf. Dein Landesverband hat oft Muster, wie man das ausfüllt.
  4. Einreichen bei der Bewilligungsbehörde: Der ausgefüllte Antrag wird an den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter geschickt[46] – praktisch heißt das, an die LWK-Abteilung für Förderung, i.d.R. per E-Mail oder Post an die im Formular genannte Stelle. Es gibt Fristen zu beachten! Oftmals müssen Imkerei-Förderanträge bis zum Spätsommer des Vorjahres für das nächste Imkerjahr gestellt werden. Zum Beispiel könnte die Frist für 2025 im Herbst 2024 liegen – das bitte im aktuellen Anschreiben der LWK checken (manchmal gibt es Rundschreiben oder Infos auf der LWK-Seite „Aktuelle Hinweise“). Neu ist auch, dass manche Anträge elektronisch über das ELAN-Portal eingereicht werden können[47] – das ist das gleiche System, das Landwirte für EU-Förderanträge nutzen. Dein Vereinsvorstand sollte schauen, ob Imkeranträge via ELAN laufen oder per Mail.
  5. Bewilligung abwarten: Nach Prüfung erhält der Antragsteller (Verein) einen Bewilligungsbescheid, der die geförderten Kosten bestätigt. Darin stehen Auflagen, z.B. bis wann die Maßnahme durchgeführt und abgerechnet sein muss, und dass man zuwendungsfähig handelt. Ab diesem Bescheid darf der Verein dann loslegen – vorher nicht!
  6. Durchführung der Maßnahme: Jetzt wird’s konkret – der Verein führt den geplanten Kurs durch oder kauft die geplanten Imkereigeräte (natürlich möglichst zum im Antrag genannten Preis). Wichtig: Belege sammeln! Alle Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen am Ende vorgelegt werden. Bei Veranstaltungen braucht man oft Teilnehmerlisten (bei Online-Events auch)[48] und ggf. Fotos als Nachweis der Durchführung. Für gekaufte Gegenstände ist oft ein Inventarverzeichnis zu führen (Formblatt dafür gibt es ebenfalls[49]). Das klingt viel, aber die Formulare der LWK helfen da.
  7. Verwendungsnachweis und Auszahlung: Ist alles erledigt, stellt der Verein einen Auszahlungsantrag zusammen mit dem Verwendungsnachweis[50]. Praktisch füllt man ein Abrechnungsformular aus, fügt die Belegliste und Kopien der Rechnungen bei[51], unterschreibt alles und schickt es an die LWK. Die prüft, ob alles bestimmungsgemäß verwendet wurde, und überweist dann den Zuschuss aufs Vereinskonto. Voilà – 90% der Kosten fließen zurück! 🎉
  8. Restfinanzierung: Die restlichen 10% hatte der Verein ja eingeplant. Oft wird dieser Eigenanteil durch Teilnahmegebühren, Verkaufserlöse (z.B. beim Honiglehrgang) oder die Vereinskasse gedeckt. Manche Verbände verlangen auch, dass der Verein den Eigenanteil trägt und nicht auf die Teilnehmer umlegt – das ist aber organisationsintern. Jedenfalls: 10% kriegt man immer irgendwie gestemmt, zur Not per Umlage, denn der Hebel 9:1 ist fantastisch.
  9. Nachkontrolle und Aufbewahrung: Nach dem Projekt ist vor dem Projekt… Der Verein muss die Unterlagen einige Jahre aufbewahren (meist 5 Jahre) und evtl. Prüfungen ermöglichen. Aber das ist Standard und betrifft vor allem den Vorstand/Kassierer.

Wie du siehst, ist der Ablauf zwar formalisiert, aber durchaus machbar – zumal die meisten Imkervereine Unterstützung von ihren Landesverbänden bekommen. Wenn dein Verein so etwas noch nie gemacht hat, scheue dich nicht, bei eurem Landesverband oder direkt bei der LWK nachzufragen. Oft gibt es auch Merkblätter für Imkerförderung (viele wurden 2023 aktualisiert[16]). Und denk dran: Der Aufwand lohnt sich finanziell enorm.

Im nächsten großen Abschnitt schauen wir uns an, welche Fördermöglichkeiten für dich je nach deiner Imker-“Rolle” besonders relevant sind – ob du Hobbyimker, Nebenerwerbsimker oder Vereinsvorstand bist.


Förderungen nach Imker-Typ

Nicht jede Förderung passt für jeden Imker gleichermaßen. In diesem Abschnitt haben wir die Infos deshalb nach Zielgruppen sortiert: Was ist wichtig für Hobbyimker, was für gewerbliche Imker und was für Imkervereine selbst? So kannst du direkt zu dem Part springen, der dich am meisten betrifft. Natürlich überschneiden sich manche Themen (z.B. Schulungen sind für alle gut), aber wir setzen unterschiedliche Schwerpunkte.


Für Hobbyimker (Freizeit-Imkerei)

Die überwiegende Mehrheit der Imker in NRW sind Hobbyimker, die im kleinen Rahmen Bienen halten und oft einer anderen Haupttätigkeit nachgehen[52]. Als Hobbyimker profitierst du vor allem indirekt von den Förderungen, aber sehr spürbar:

  • Günstige oder kostenlose Schulungen: Wenn du neu anfängst oder dich fortbilden willst, findest du in NRW zahlreiche Anfängerkurse und Weiterbildungen, die durch das Förderprogramm gestützt sind. Viele Imkervereine bieten jährlich einen Neuimkerkurs an – frag mal nach. Durch die 90%-Förderung kann z.B. ein Kurs, der normal 150 € kosten würde, für dich vielleicht nur 15–20 € kosten. Einige Veranstaltungen sind sogar komplett kostenfrei für Teilnehmer, weil der Verein den Rest trägt. Auch Online-Seminare (etwa von der Imkerakademie oder Uni Hohenheim) werden manchmal im Rahmen der Förderung angeboten. Kurzum: Nutze diese Aus- und Weiterbildungsangebote! Du lernst dabei nicht nur viel, sondern knüpfst Kontakte in der Imkerszene.
  • Geförderte Ausstattung über den Verein: Als Hobbyimker wirst du nicht selbst Förderanträge stellen, aber dein Imkerverein kann z.B. Geräte anschaffen, die alle Mitglieder nutzen dürfen. Viele Vereine haben z.B. eine vereinseigene Honigschleuder oder einen Wachsschmelzer, der mit Zuschuss gekauft wurde. So musst du nicht alles selber kaufen, sondern kannst Geräte ausleihen oder im Vereinshaus nutzen. Frage ruhig mal nach, ob euer Verein sowas plant oder bereits hat. Mancherorts werden auch Sammelbestellungen gefördert: Beispielsweise könnte ein Verein beschließen, jedem Neuimker ein Starterset (mit Beute, Schutzkleidung, Smoker etc.) anzubieten, wobei 90% vom Land bezahlt werden. So etwas gab es ähnlich z.B. in Bayern, aber auch NRW könnte solche Ansätze verfolgen. Informiere dich, ob es „Jungimker-Pakete“ gibt.
  • Imkerpaten und Beratung: Hobbyimker bekommen oft einen Imkerpaten zur Seite gestellt. Wusstest du, dass auch die Ausbildung von Imkerpaten und die Betriebsbesuche bei dir daheim förderfähig sind?[19][20] Viele Vereine organisieren eine regelmäßige Betreuung der Neuimker im ersten Jahr – und die erhalten dafür sogar einen Zuschuss von 15 € pro Imker vom Land. Als Folge kostet dich diese Betreuung meist nichts. Nutze die Gelegenheit, erfahrene Imker um Rat zu fragen – das Programm unterstützt genau das!
  • Varroa-Behandlungsmittel: Einige Landesverbände verhandeln günstige Konditionen für Varroazide (z.B. Ameisensäure, Oxalsäure) und verteilen diese an die Mitglieder. In manchen Bundesländern wird das sogar direkt bezuschusst. In NRW läuft es primär über die Tierseuchenkasse (siehe unten), aber dein Verein könnte durch die Fördermittel z.B. Info-Material und Demonstrationen zur Varroa-Bekämpfung finanzieren, damit du weißt, wie es richtig geht.
  • Bienenweide und Naturschutzprojekte: Als Hobbyimker bist du oft auch Naturliebhaber. Fördergelder im weiteren Sinne gibt es auch für Projekte, die Blühflächen anlegen oder die Umwelt verbessern. Zwar erhält der Imker dafür nicht direkt Geld, aber z.B. über Programme wie „Aktion Bienenfreundliches NRW“ werden kostenlos Blumensaatgut oder Pflanzaktionen angeboten. Frage mal bei deiner Kommune oder über den Landesverband nach solchen Aktionen. Manchmal bekommen Imkervereine auch von Städten kleine Zuschüsse für Umweltbildungsprojekte (z.B. Aufstellen eines Schaubienenstocks im Schulgarten). Wenn dich sowas interessiert, engagiere dich im Verein – oft werden helfende Hände gesucht, und man kann gemeinsam Fördermittel z.B. aus Umwelttöpfen beantragen.

Zusammengefasst: Hobbyimker profitieren enorm von den geförderten Bildungs- und Ausstattungsangeboten. Um daran teilzuhaben, tritt am besten einem Imkerverein bei. Die Mitgliedschaft bringt dir automatisch Zugang zu Kursen, Versicherungen und aktuellen Infos über Fördermöglichkeiten in deiner Region. Und keine Sorge – auch wenn in der Fördersprache alles etwas förmlich klingt, am Ende heißt es für dich: weniger bezahlen, mehr erhalten.

Für Imkerbetriebe (Berufs- oder Nebenerwerbsimker)

Wenn du die Imkerei gewerblich betreibst – sei es im Nebenerwerb mit einigen Dutzend Völkern oder sogar im Vollerwerb mit mehreren hundert Völkern – hast du neben den oben genannten Punkten noch zusätzliche Förderoptionen und Überlegungen:

  • Investitionsförderung (AFP): Wie oben erwähnt, können landwirtschaftliche Förderprogramme relevant sein. Prüfe, ob dein Imkereibetrieb als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt ist. Das hängt oft von Faktoren wie Umsatz oder Anzahl der Völker ab. In der Sozialversicherung gilt z.B. ab ~25 Völkern eine Imkerei als landwirtschaftliches Unternehmen (für die Unfallversicherung). Sobald du offiziell einen Landwirtschaftsbetrieb hast, kannst du ggf. an Programmen wie dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) teilnehmen. Dort gibt es Zuschüsse von 20% bis zu 40–50% für größere Investitionen (Maschinen, Gebäude)[14][53]. In NRW z.B. bis zu 50% bei Premium-Anforderungen[54]. Das ist interessant, wenn du z.B. eine professionelle Schleuderstraße, einen Gabelstapler, einen klimatisierten Lagerraum oder Ähnliches planst. Beachte aber: Mindestinvestitionssummen (oft >10.000 €) und aufwändige Antragsverfahren mit Businessplan sind die Regel[54]. Informationen dazu gibt es bei der Landwirtschaftskammer oder der NRW.BANK.
  • Gründungs- und Betriebsprämien: Leider sind klassische Existenzgründerzuschüsse (wie IHK/KfW-Gründerkredite) oft für landwirtschaftliche Primärproduktion ausgeschlossen[55]. Das heißt, ein Imker, der frisch gründet, bekommt z.B. keinen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (weil Imkerei als Landwirtschaft zählt). Dennoch gibt es über die Landwirtschaft Schienen: In manchen EU-Programmen gab es eine Junglandwirte-Prämie – für Imker in DE aber selten genutzt. Informiere dich bei der LWK, ob es spezielle Jungimker-Förderungen gibt. Beispielsweise hatte Österreich oder einige deutsche Länder in der Vergangenheit „Neueinsteiger-Förderungen“ mit Paketzuschüssen, jedoch in NRW aktuell nicht direkt. Hier schließt die NRW-Förderung mit den Vereins-Paketen quasi diese Lücke.
  • Produktentwicklung und Marketing: Gewerbliche Imker haben Interesse an Vermarktungshilfen. Die EU-Imkerförderung zielt auch auf Verbesserung der Vermarktungsbedingungen ab[57]. In NRW könntest du z.B. über den Imkerverband an Honiganalysen teilnehmen, die gefördert sind – das kann dir Marketingvorteile bringen (Qualitätssiegel). Auch Honigprämierungen werden vom Land mitfinanziert. Wenn du also Prämierungen mitmachst und eine Goldmedaille gewinnst, steckt dahinter evtl. eine kleine Förderung für den ausrichtenden Verband – und du profitierst vom Prestige.
  • Beratung und Schulung für Profis: Selbst gestandene Profis können von Fortbildungen profitieren – z.B. Spezialkurse in Königinnenzucht, Betriebswirtschaft für Imker oder Wanderimkerei. Solche Kurse werden vom Fachzentrum (Bieneninstitut Münster) oder den Verbänden angeboten und sind häufig ebenfalls gefördert. Außerdem gibt es in NRW einen Fachberater für Imkerei an der Landwirtschaftskammer, der für Berufsimker ansprechbar ist. Zögere nicht, diese (oft kostenlosen) Beratungen in Anspruch zu nehmen – sie werden indirekt aus Fördermitteln finanziert, um die Imkereibranche zu stärken.
  • Betriebshaftpflicht und Tierseuchenkasse: Als Gewerbetreibender bist du vielleicht schon zwangsläufig Mitglied in der Tierseuchenkasse (TSK) und hast Versicherungen. Beachte, dass die TSK (siehe unten) Entschädigungen zahlt, falls du wegen Seuchen Tierverluste hast – das ist zwar kein Gewinn, aber verhindert finanzielle Einbußen (bis 200 € pro Volk im Schadensfall[58]). Das ist besonders relevant, wenn dein Einkommen an den Bienen hängt.
  • Zusammenarbeit mit Vereinen: Auch als Profi kannst du natürlich Mitglied im Imkerverein sein. Vielleicht stellst du sogar deinen Schleuderraum dem Verein für Kurse zur Verfügung, etc. In solchen Fällen können Fördermittel auch an dich weitergereicht werden: Beispielsweise, wenn du als Referent einen Jungimkerkurs leitest, kann der Verein dir eine Aufwandsentschädigung zahlen, die zu 90% vom Land erstattet wird. So hast du einen kleinen Nebenverdienst für deine Expertise. Oder wenn du z.B. mit einer Schule ein Projekt machst, kann das gefördert sein. Kurz: Kooperation mit der „Hobbyseite“ bringt auch dem Profi Vorteile (und umgekehrt).

Fazit für Erwerbsimker: Die 90%-Förderungen für Schulung und Ausrüstung gelten auch für dich, nur eben meist vermittelt über Organisationen. Darüber hinaus solltest du die allgemeinen Agrarförderungen im Blick haben, die evtl. in Anspruch zu nehmen sind, wenn deine Imkerei groß genug ist. Ein Tipp: Halte Kontakt zur Landwirtschaftskammer (Abteilung Tierhaltung oder Bienenfachberater) – die können dich individuell beraten, welche Förderungen für deinen Betrieb passen.

Für Imkervereine und -verbände

Wenn du als Leser vielleicht selbst in einem Imkerverein aktiv bist (Vorstandsmitglied?) oder du als Multiplikator Informationen suchst: Für Imkervereine und Verbände ist die Förderlandschaft eine große Chance, aber auch mit Verantwortung verbunden. Hier ein paar Punkte:

  • Vereinsprojekte planen: Überlege im Vorstand, welche Projekte eurem Verein nutzen und förderfähig wären. Beispielsweise: Anschaffung von 10 Leih-Schleudern für Mitglieder, Bau eines Lehrbienenstands, Durchführung einer Großveranstaltung (Imkerforum, Honigfest für Öffentlichkeit) oder Start eines Nachwuchsprogramms. All das kann man in das NRW-Förderprogramm einbringen. Denkt kreativ: Die Richtlinie ist bewusst breit (siehe “Was wird gefördert?” oben), sodass vieles reinpasst.
  • Anträge stellen: Scheut euch nicht vor dem Papierkram – die meisten Imkerverbände (Rheinland/WL) bieten Hilfestellung. Teilweise werden Sammelanträge gestellt: z.B. übernimmt der Landesverband die Koordination für alle Vereinskurse, damit nicht jeder Ortsverein einzeln mit der Behörde korrespondiert. Informiert euch bei eurem Landesverband, ob ihr einzeln beantragen sollt oder über den Kreisverband. Im IV Rheinland war es z.B. 2023 so, dass man zunächst abwartete und dann ab 2024 sammeln wollte[32].
  • Abwicklung und Buchführung: Als Verein, der Fördermittel empfängt, müsst ihr eine saubere Buchführung führen. Richtet eventuell ein separates Projektkonto ein oder sorgt dafür, dass Ausgaben und Einnahmen eindeutig zuzuordnen sind. Die LWK prüft die Nachweise und kann bei Unklarheiten nachfragen. Haltet euch an die Nebenbestimmungen (die PDFs dazu sind verlinkt auf der LWK-Seite[59]) – z.B. Vergaberegeln (3 Angebote), Dokumentationspflichten usw. Wenn man das gewissenhaft macht, gibt es keine Probleme.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Nutzt geförderte Projekte auch, um Mitgliederwerbung zu betreiben. Wenn euer Verein z.B. mit Landesmitteln eine tolle Infoveranstaltung auf die Beine stellt, berichtet darüber auf eurer Webseite oder lokal in der Presse. Das erhöht die Sichtbarkeit und rechtfertigt auch die Förderung. Die Politik sieht gerne, dass Fördergelder positiv wirken (Stichwort: Bienenprojekt in der lokalen Zeitung).
  • Kooperationen: Vielleicht habt ihr in der Umgebung andere Vereine, mit denen ihr kooperieren könnt. Auch überregionale Projekte sind denkbar. Beispielsweise könnten mehrere Imkervereine zusammen ein mobiles Schleuderzentrum einrichten oder gemeinsam Schulungsmaterial anschaffen. Sprecht euch ab – eventuell stellt ein Verband den Antrag und verteilt dann Mittel oder Geräte an die beteiligten Vereine.
  • Sonstige Förderquellen: Neben dem großen NRW-Programm gibt es für Vereine manchmal auch kommunale Förderungen (z.B. Heimat-Preis, Umweltpreis der Stadt) oder Stiftungen (Sparkassenstiftungen fördern gerne lokale Umweltprojekte). Diese sind zwar nicht Teil des EU/Bund Programms, aber dürfen oft kombiniert werden, solange keine Doppelförderung für denselben Zweck erfolgt. D.h. ihr könnt z.B. für euren Lehrbienenstand Landesmittel und zusätzlich von einer Stiftung Geld für die pädagogische Ausstattung bekommen – das schadet nicht. Achtet nur, dass ihr Transparenz habt, woher Geld kommt. Wenn ihr z.B. 10% Eigenanteil aufbringen müsst, könnt ihr versuchen, Sponsoren zu finden, die genau diesen Betrag spenden. So wird’s für den Verein quasi 100% finanziert (allerdings darf man es offiziell nicht so deklarieren, sonst würde es als weitere öffentliche Förderung zählen, je nach Quelle – hier im Detail aufpassen oder mit der LWK klären).

Imkervereine sind das Rückgrat der Imkerförderung in NRW. Durch euer Engagement kommen die Hilfen wirklich an der Basis an. Daher: Informiert eure Mitglieder über die Möglichkeiten! Viele wissen gar nicht, dass z.B. der Neuimkerkurs von Land und EU finanziert wurde und deswegen so günstig war. Ein aufgeklärtes Mitglied ist eher bereit, sich auch selbst einzubringen oder Wert zu schätzen, was der Verein leistet.

Jetzt, da wir Fördermöglichkeiten aus allen Blickwinkeln beleuchtet haben, werfen wir noch einen Blick auf weitere Unterstützungsleistungen und fassen ein paar konkrete Beispiele zusammen.


Weitere Unterstützung und Tipps

Neben den großen Fördertöpfen gibt es noch ein paar Hilfen und Rahmenbedingungen, die Imker in NRW kennen sollten. Manche sind nicht direkt „Zuschüsse“, aber können dir Geld sparen oder im Ernstfall Verluste abfedern. Hier drei wichtige Stichworte: Tierseuchenkasse, Bildungsangebote und Best-Practice-Beispiele.

Tierseuchenkasse und Versicherung

Die Tierseuchenkasse NRW (TSK) ist eine Einrichtung, bei der Tierhalter – dazu zählen auch Imker – ihre Bestände melden und einen kleinen Jahresbeitrag zahlen (in NRW derzeit 2 € pro gemeldetem Bienenvolk, Stand 2025). Warum das wichtig ist? Nun, die TSK bietet zwei große Vorteile für Imker:

  1. Kostenlose Untersuchungen: Wenn z.B. die Amerikanische Faulbrut (AFB) vermutet wird und Futterkranzproben im Labor untersucht werden müssen, übernimmt die Tierseuchenkasse die Kosten der Analyse[13]. Du musst dafür nur deine TSK-Nummer bereithalten und die Proben abgeben – die Laborrechnung geht an die TSK. Das ist eine Art indirekte Förderung, denn privat würde so ein Test Geld kosten (und man scheut sich evtl. davor). Durch die Kostenübernahme gibt es keinen Grund zu zögern, im Verdachtsfall zu testen – was für alle besser ist. Auch wenn du einfach präventiv mal deinen Honig oder Bienen auf gewisse Seuchen testen lassen willst, gibt es teils Programme der TSK dafür.
  2. Entschädigungen bei Verlusten: Sollte tatsächlich mal das Worst-Case-Szenario eintreten – z.B. ein Faulbrut-Ausbruch, bei dem der Amtstierarzt anordnet, deine infizierten Völker abzutöten und zu verbrennen – dann bleibt man zum Glück nicht auf dem Schaden komplett sitzen. Die Tierseuchenkasse zahlt eine Entschädigung bis maximal 200 € pro vernichtetem Bienenvolk[58]. Allerdings ist die tatsächliche Auszahlung gestaffelt: Ein starkes Wirtschaftsvolk kann mit 200 € entschädigt werden (das ist die Höchstgrenze nach Tiergesundheitsgesetz), aber für Ableger oder kleine Völker entsprechend weniger (z.B. 50% des Satzes)[60]. In der Praxis hat die TSK NRW Regelungen, wonach meist 40–50% des gemeinen Werts erstattet werden[61], je nachdem ob es eine freiwillige Sanierung oder eine angeordnete Tötung war. Außerdem können auch Sanierungshilfen (wie Mittel für Kunstschwarmbildung) und ein Teil der eigenen Arbeitszeit ersetzt werden[62]. Das nimmt etwas die finanzielle Schärfe aus einer Seuchenbekämpfung. Wichtig: Diese Leistungen gibt es nur, wenn du deine Bienen jährlich bei der TSK gemeldet hast (Stichtag 1. Januar) und den Beitrag zahlst[63]. Melde also unbedingt deine Völker – es ist Pflicht und zu deinem eigenen Schutz. Die meisten Imkervereine unterstützen dabei.

Neben der TSK-Entschädigung solltest du als Imker auch eine Haftpflichtversicherung haben – zum Glück ist diese meistens in der Mitgliedschaft des Imkervereins (DIB) enthalten. Falls also mal deine Bienen jemanden stechen und es gibt Streit, springt die Versicherung ein. Es gibt auch eine Unfallversicherung für Vereinsmitglieder bei Imkerarbeit. Diese Dinge sind zwar nicht direkt „Förderung“, sparen dir aber im Ernstfall viel Geld. Sie sind quasi ein Kollektivschutz, den es nur dank der Organisation in Verbänden gibt.

Bildungsangebote und Beratung

Wir hatten es schon mehrfach angesprochen, doch noch einmal zur Betonung: Es gibt zahlreiche Bildungsangebote für Imker, die (teils durch Fördergelder) kostengünstig oder gratis verfügbar sind. Hier ein kurzer Überblick mit Tipps:

  • Online-Lernplattform „Die Honigmacher“: Dieses Portal (www.die-honigmacher.de) bietet interaktive Lernmodule rund ums Imkern. Finanziert vom Förderverein APIS e.V. und unterstützt von NRW-Bank und LWK, ist es kostenlos nutzbar[11][12]. Ideal, um theoretisches Wissen aufzubauen oder zu testen. Für Neuimker gibt es z.B. einen Grundkurs online.
  • Imkerakademie: Unter www.imkerakademie.de findest du Schulungsangebote, oft als Kooperation der Landesverbände und Bieneninstitute. Vom Königinnenzuchtkurs bis zum Honigsensorik-Seminar – hier werden regelmäßig Kurse angekündigt, die meist förderfähig sind (und daher günstig). Halte Ausschau nach dem Akademie-Programm.
  • Universitäten und Institute: In NRW ist das Bieneninstitut der Landwirtschaftskammer in Münster federführend. Es gibt aber auch an der Uni Bonn, Uni Bochum etc. manchmal öffentliche Imkerei-Vorträge (Frau Dr. Pia Aumeier z.B. bietet viel an, oft online und frei zugänglich). Solche Vorträge/Workshops sind zwar nicht direkt aus dem Imker-Fördertopf, aber fließen in die allgemeine Bildungslandschaft ein, die unterstützt wird. Verpasse nicht Gelegenheiten wie den jährlichen Apisticus-Tag in Münster – das ist eine Tagung/Imkermesse, die vom APIS e.V. organisiert wird. Dort gibt es Vorträge und Stände; Fördermittel fließen indirekt in solche Großveranstaltungen oft mit ein.
  • Beratungsdienste: NRW hat eine Landesfachstelle für Bienenkunde (bei der LWK) – du kannst dort als Imker anrufen oder mailen und bekommst Rat bei Problemen (z.B. zu Krankheiten, Gesetzen, Förderung). Ebenso haben die Imkerverbände Fachberater und Obmänner, die du ansprechen kannst. Zögere nicht, diese Hilfe zu suchen; sie wird vom System ja mitfinanziert.
  • Netzwerk und Erfahrungsaustausch: Oft ist die beste „Förderung“ das Wissen erfahrener Kollegen. Besuche Imkerstammtische oder Vereinsabende (viele sind mittlerweile wieder in Präsenz oder hybrid). Der Erfahrungsaustausch kostet nichts, bringt aber viel. Und wer weiß – vielleicht erfährst du dort auch von lokalen Förderaktionen (manchmal hat z.B. ein Landkreis eigene kleine Imker-Initiativen).

Kurzum, NRW bietet eine breite Bildungslandschaft für Imker. Viele Angebote wären ohne öffentliche Unterstützung gar nicht vorhanden oder teurer. Indem du sie nutzt, holst du das Maximum aus den Fördergeldern heraus – denn was bringt es, wenn Geld bereitsteht, aber keiner die Schulbank drückt?

Beispiel: Erfolgreiche Förderprojekte

Zum Abschluss dieses Abschnitts schauen wir noch auf ein paar konkrete Beispiele, was mit Hilfe der Förderungen schon umgesetzt wurde oder umgesetzt werden könnte – als Inspiration:

  • Neuimker-Schulungen im Verein X: Nehmen wir an, der Imkerverein „Summerville“ (fiktiver Name) hat 2024 einen Anfängerkurs für 15 Teilnehmer durchgeführt. Dozentenhonorar, Skripte und Verpflegung kosteten zusammen 900 €. Durch die NRW-Förderung erhielt der Verein 810 € zurück (90%)[38]. Die restlichen 90 € wurden durch den Teilnehmerbeitrag von je 10 € gedeckt. Ergebnis: Die neuen Imker haben für kleines Geld viel gelernt, der Verein hat nur minimal die Kasse belastet – Erfolg auf ganzer Linie.
  • Ausstattungs-Offensive des Imkerverbands: Der Imkerverband Y hat gemerkt, dass viele seiner Ortsvereine keine eigenen Lehrmaterialien haben. 2025 startete er daher ein Projekt: Jeder Verein konnte über den Verband einen Lehrbienenkasten (gläserne Schaubeute) und ein Set Schulungsposter bestellen. Kosten pro Verein ~400 €. 50 Vereine machten mit, Gesamtvolumen 20.000 €. Das Land übernahm 18.000 € Förderanteil, die restlichen 2.000 € verteilten sich auf alle Vereine (also nur 40 € Eigenanteil pro Verein). Nun können in 50 Orten Schulungen mit Anschauungsmaterial stattfinden – eine nachhaltige Investition in die Öffentlichkeitsarbeit.
  • Mobiler Wachsschmelzer in Gemeinschaft: Im Kreis Z gibt es 10 Imkervereine. Gemeinsam beschlossen sie, einen mobilen Dampfwachsschmelzer anzuschaffen, der auf einem Anhänger montiert ist und reihum genutzt wird. Anschaffungskosten inkl. Anhänger: 5.000 €. Über den Kreisverband wurde ein Antrag gestellt. Die Förderung von 90% = 4.500 € kam vom Land, die restlichen 500 € teilten sich die 10 Vereine (50 € pro Verein, aus der Kasse). Nun können alle Imker im Kreis ihren alten Wabenbau effizient einschmelzen – das steigert die Wachsqualität und spart Kosten für jeden Einzelnen. Win-Win durch Kooperation.
  • Varroa-Modellprojekt: Angenommen, die LWK möchte die Brutentnahme-Methode zur Varroa-Reduktion verbreiten. Sie ruft ein Modellprojekt aus: 5 Imkervereine testen das koordiniert und bekommen dafür Material (Brutkästen, Bannwaben) und Betreuung durch Fachleute. Finanziert wird das zu 100% als „Anwendung eines Forschungsprojekts“ vom Land[28]. Die Imker lernen neue Methoden und ihre Erfahrungen werden an alle weitergegeben – geförderte Innovation in der Praxis.
  • Entschädigung bei Faulbrut in Ort Q: Leider gab es 2023 in Ort Q einen Faulbrut-Ausbruch. 10 Völker von 3 Imkern mussten vernichtet werden. Der Tierseuchenkasse-Sachverständige bewertete die Völker als mittelstark und ordnete Entschädigungen von 100 € pro Volk an (50% des Höchstsatzes)[60]. Insgesamt erhielten die Imker also 1.000 € Entschädigung überwiesen. Natürlich ist ein Verlust nie schön, aber ohne die TSK hätten sie gar nichts bekommen. So konnten sie im Folgejahr wieder neue Ableger erwerben – der finanzielle Ruin wurde abgewendet.

Diese Beispiele zeigen: Förderungen werden in NRW tatsächlich praktisch umgesetzt und kommen an der Basis an. Es liegt aber auch an uns Imkern, diese Möglichkeiten zu nutzen und aktiv einzufordern. Sprich in deinem Verein ruhig das Thema Förderung an – vielleicht bist du der Anstoß, dass im nächsten Jahr ein Projekt eingereicht wird, das allen nützt.

Fazit

Die Imkerei in Nordrhein-Westfalen kann sich glücklich schätzen, von einem umfangreichen Förderprogramm profitieren zu können. Egal ob du erst mit der Bienenhaltung startest, ein erfahrener Hobbyimker bist, deinen Imkerbetrieb ausbauen willst oder im Vereinsvorstand aktiv bist – es gibt für jeden wertvolle Unterstützung:

  • Auf EU-Ebene fließen seit Jahrzehnten Mittel in die Imkerei, die in Deutschland und NRW klug eingesetzt werden, um Schulungen, Forschung und Marktverbesserung zu ermöglichen[5].
  • Der Bund sorgt für den Rahmen und bietet über Institute, Beratung und Programme ebenfalls Hilfestellungen – von Online-Portalen bis zur Forschungsförderung.
  • Das Land NRW selbst fördert nahezu alle Aspekte der Imkerei mit großzügigen Zuschussraten von 90% (bzw. 100% in speziellen Fällen)[22][28]. Imkervereine dienen dabei als Drehschreibe, um die Hilfen effektiv an alle Imker – auch die nicht organisierten – weiterzugeben[29].
  • Hobbyimker sollten sich insbesondere den Bildungsangeboten und vergünstigten Ausrüstungsmöglichkeiten widmen, während Berufsimker zusätzlich allgemeine Agrarförderungen prüfen sollten.
  • Imkervereine wiederum können mit etwas Engagement tolle Projekte realisieren, die ohne Förderung kaum machbar wären – sei es die Ausstattung eines Lehrbienenstands oder ein umfangreiches Schulungsprogramm.

Der Schlüssel zum Erfolg ist, dass wir Imker informiert und vernetzt sind. Deshalb: Sprich andere Imker an, teile dieses Wissen, und nutze die verfügbaren Quellen. Halte dich über die Webseiten der Landwirtschaftskammer, des Imkerverbands und in den Fachmedien auf dem Laufenden, denn Förderprogramme können sich ändern oder es kommen neue hinzu. Beispielsweise könnte in Zukunft auch das Thema Wildbienenschutz oder Stadtimkerei in spezielle Förderungen münden – wer weiß.

Zum Schluss ein paar praktische Tipps in aller Kürze:

  • Mitgliedschaft: Wenn du es noch nicht bist, tritt einem Imkerverein bei (in NRW entweder im Rheinland-Verband oder Westfalen-Lippe). Das ist oft die Eintrittskarte zu allen Fördervorteilen und bietet Versicherung inklusive.
  • Nachfragen: Erkundige dich aktiv bei Vereinsabenden oder Verbandsvertretern, ob es aktuelle Förderaktionen gibt. Manchmal gibt es kurzfristig Sondermittel, z.B. für Gerätschaften – der frühe Vogel fängt den Wurm.
  • Planung: Denke voraus – Förderanträge brauchen Vorlauf. Überlege jetzt, was dein Verein im nächsten Jahr anschieben könnte, damit der Antrag rechtzeitig rausgeht.
  • Dokumentation: Führe Buch über deine Imker-Ausgaben und -Aktivitäten. Vielleicht stellst du fest, dass etwas förderfähig gewesen wäre. Für die Zukunft weißt du dann, worauf du achten solltest.
  • Dankbarkeit zeigen: Vergiss nicht, dich auch mal bei denen zu bedanken, die die Kurse leiten oder die Anträge schreiben (alles meist ehrenamtlich im Verein) – denn ohne dieses Engagement nützen die besten Förderprogramme nichts. Und bedanke dich ruhig auch bei deinen Bienen mit guter Pflege – letztlich sind sie der Grund für all die Mühe und die Förderung.

Insgesamt gilt: Die Förderungen für Imker in NRW sind da, um dir das Imkern zu erleichtern, die Bienengesundheit zu fördern und das Hobby sowie Handwerk Imkerei zukunftsfähig zu machen. Nimm diese Hilfe gerne an – du zahlst ja indirekt als Steuerzahler auch ein – und habe keine Scheu vor Formalitäten. Mit unserem Guide und den verlinkten Quellen bist du gut gerüstet, die richtigen Schritte zu gehen. Viel Erfolg dabei und weiterhin viel Freude mit deinen Bienen!

Quellen:

Die im Artikel genannten Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Hier findest du die wichtigsten Quellenangaben zur Vertiefung:

  • Landwirtschaftskammer NRW – Förderung Bienenzucht und -haltung: Offizielle Beschreibung der Fördermaßnahmen, Rechtsgrundlagen, Förderhöhe und Antragstellung in NRW[19][34][40].
  • Imkerverband Rheinland – Infos zur NRW-Förderung 2023-2027: Bericht über das Inkrafttreten der neuen Richtlinie, Entscheidung des Verbands und Ausblick auf Fördermaßnahmen (z.B. 90% für Honig-Schulungen in 2024)[16][32].
  • Imkerverband Rheinland – Förderideen (Formulare): Praktische Hinweise aus einem Vereins-Formular, die bestätigen, dass z.B. Neuimker-Schulungen 90% gefördert werden[38] und technische Anschaffungen ebenfalls 90%[37].
  • Deutsches Bienenjournal (2017) – EU-Fördervergleich: Hintergrundartikel zur EU-Imkereiförderung seit 1997, Co-Finanzierung 50/50 und Beispiele aus Bundesländern[5]. Hilft zum Verständnis, warum NRW gewisse Dinge so handhabt.
  • Ministerium für Landwirtschaft NRW – Imkerei: Faktenblatt mit Zahlen (Imkeranzahl >11.000 in NRW) und Beteuerung der Landesregierung, die Imkerei vielfältig zu fördern[1][2].
  • Tierseuchenkasse NRW – Entschädigung bei Bienenverlusten: Erläuterung zur Entschädigungshöhe von bis zu 200 € je Volk und Regelungen bei Faulbrutbekämpfung[64][65][60].
  • Kreisimkerverband Rhein-Ruhr – FAQ Amerikanische Faulbrut: Bestätigt, dass die TSK NRW die Laborkosten für AFB-Tests vollständig übernimmt[13] und erläutert die Entschädigungspraxis (40–50% je nach Anordnung)[61].
  • Landwirtschaftskammer NRW – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Info-Seite zum AFP 2023–2027, genannt zur Vollständigkeit für Erwerbsimker (Förderziel u.a. Verbesserung Produktionsbedingungen, Zuschüsse bis ~40%)[14][53].
  • Königin-Trade.de – Imkerförderung in Deutschland: Nennung anderer Bundesländer, die Ausrüstungszuschüsse direkt an Imker zahlen (zeigt, dass NRW bisher den Vereinsweg geht, während z.B. Bayern Einzelimker fördert)[66].
  • Bio Austria (2025) – Förderungen für Bio-ImkerInnen: Ein Blick ins Ausland (Österreich), wo es z.B. Investitions- und Kleingeräteförderung sowie Rückstandsanalysen-Förderung gibt[67]. Dient zum Vergleich und Ideen, was möglich ist (einige Ansätze ähneln NRW).

Viel Erfolg beim Weiterinformieren und bei deinem Förderantrag!


[1] [2] [3] [52] Imkerei - Landwirtschaftsministerium

https://www.mlv.nrw.de/themen/verbraucherschutz/tierschutz-und-tierhaltung/hobby-tierhaltung/imkerei/

[4] [8] [9] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23] [24] [25] [26] [27] [28] [29] [30] [31] [33] [34] [35] [36] [39] [40] [41] [42] [43] [44] [46] [47] [48] [49] [50] [51] [59] Bienenzucht und -haltung - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/bienen/index.htm

[5] [6] [7] [10] [57] Förderung für Imker – Der große EU-Fördervergleich | Deutsches Bienen-Journal

https://www.bienenjournal.de/imkerpraxis/fachberichte/foerderung-imker/

[11] [12] „Die Honigmacher“ - das Portal für Bienenfreunde - NRW.BANK

https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/presseinformationen/erfolgsgeschichten/die-honigmacher.html

[13] [58] [60] [61] [62] Amerikanische Faulbrut – Kreisimkerverband Rhein-Ruhr e. V.

https://kiv-rhein-ruhr.com/amerikanische-faulbrut/

[14] [15] [53] Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023 bis 2027 - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/investition/afp-2023.htm

[16] [32] Förderung Nordrhein-Westfalen | Imkerverband Rheinland

https://imkerverbandrheinland.de/foerderung-nordrhein-westfalen/

[37] [38] [45] Ihre Förder-Projekte | Imkerverband Rheinland

https://imkerverbandrheinland.de/ihre-foerderideen/

[54]Agrarinvestitionsförderungsprogramm

https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15332/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm-afp.html

[55] Selbständiger Imker: Förderung? - Existenzgründungsportal

https://www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Foerderung-Finanzierung/Foerderung/ERP-Gruenderkredit/Selbstaendiger-Imker-Foerderung

[63] und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand nach Absatz 1 bis ...

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_historie?p_id=23995

[64] [65] Ergänzende Hinweise zur Entschädigung bei Bienen, insbesondere Bienenköniginnen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/entschaedigungen/bienenkoeniginnen.htm

[66] Imkerei Förderung in Deutschland: Ausrüstungszuschüsse für Imker

https://www.koenigin-trade.de/Foerderungen-fuer-und-Jung-und-Bestandsimker?srsltid=AfmBOooBwL1kpkJJfOdMS1tzlzy5M3UAv_Rlna3nKINFfv3KQaDeWmcJ

[67] Förderungen für Bio-Imkerinnen - BIO AUSTRIA

https://www.bio-austria.at/d/bauern/foerderungen-fuer-bio-imkerinnen/